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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die als
Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XVI - Herne-Mitte – in der Stadt Herne
vom 26.10.1989.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner
Sitzung am 23.05.1989 das Gebiet, das umgrenzt wird
Östliche Begrenzungslinie des
Westrings (tlw.) und der Bebelstraße (tlw.),
nördliche Begrenzungslinie der
Behrensstraße (tlw.),
östliche Grundstücksgrenze des
Behrensparkes,
nördliche Begrenzungslinie der
Kirchhofstraße (tlw.),
östliche Begrenzungslinie der
Bahnhofstraße (tlw.),
nördliche Begrenzungslinie der Straße
An der Kreuzkirche (tlw.),
östliche Begrenzungslinie der
Harannistraße (tlw.)
stüdliche Begrenzungslinie der
Holsterhauser Straße (tlw.)
östliche Gebäudevorderkante des
Kulturzentrums,
westliche Begrenzungslinie der Straße
Berliner Platz (tlw.),
südliche Grundstücksgrenze des
Flurstückes 12, Gemarkung Herne, Flur 5,
und des Friedhofs Bergelmanns Hof
Durch Satzung förmlich als
Sanierungsgebiet festgelegt (s. beiliegende Planübersicht. Diese Satzung trat
am 31.10.1989 in Kraft.
Im Laufe der Sanierung sind u.a.
folgende Maßnahmen durchgeführt worden:
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Parkhaus Kirchhofstraße,
-
Umgestaltung Behrenspark,
-
Umgestaltung der Kirchhofstraße,
-
Umgestaltung des Rathausvorplatzes
und des Friedrich-Ebert-Platzes.
Das Gesamtangabevolumen belief sich
auf ca. 4,8 Mio Euro.
Die Maßnahmen wurden mit Landes- und
Bundesmitteln finanziell gefördert; der Verwendungsnachweis wurde dem
Zuwendungsgeber, der Bezirksregierung Arnsberg, bereits zugeleitet.
Das Fortbestehen der Satzung ist nicht
mehr erforderlich – das Aufhebungsverfahren ist durchzuführen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Anlagen:
Satzungsentwurf
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Satzungsentwurf (21 KB) | (5 KB) | |||
2 | öffentlich | Planübersicht (298 KB) |