Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0097  

Betreff: Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XVI - Herne-Mitte - in der Stadt Herne vom 26.10.1989
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Chittka - 61
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
02.03.2004 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
04.03.2004 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte    
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.03.2004 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
30.03.2004 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 ---

 ---

 ---

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XVI - Herne-Mitte – in der Stadt Herne vom 26.10.1989.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.05.1989 das Gebiet, das umgrenzt wird

 

Östliche Begrenzungslinie des Westrings (tlw.) und der Bebelstraße (tlw.),

 

nördliche Begrenzungslinie der Behrensstraße (tlw.),

 

östliche Grundstücksgrenze des Behrensparkes,

 

nördliche Begrenzungslinie der Kirchhofstraße (tlw.),

 

östliche Begrenzungslinie der Bahnhofstraße (tlw.),

 

nördliche Begrenzungslinie der Straße An der Kreuzkirche (tlw.),

 

östliche Begrenzungslinie der Harannistraße (tlw.)

 

stüdliche Begrenzungslinie der Holsterhauser Straße (tlw.)

 

östliche Gebäudevorderkante des Kulturzentrums,

 

westliche Begrenzungslinie der Straße Berliner Platz (tlw.),

 

südliche Grundstücksgrenze des Flurstückes 12, Gemarkung Herne, Flur 5,

und des Friedhofs Bergelmanns Hof

 

Durch Satzung förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt (s. beiliegende Planübersicht. Diese Satzung trat am 31.10.1989 in Kraft.

 

Im Laufe der Sanierung sind u.a. folgende Maßnahmen durchgeführt worden:

 

-          Parkhaus Kirchhofstraße,

-          Umgestaltung Behrenspark,

-          Umgestaltung der Kirchhofstraße,

-          Umgestaltung des Rathausvorplatzes

und des  Friedrich-Ebert-Platzes.

 

Das Gesamtangabevolumen belief sich auf ca. 4,8 Mio Euro.

Die Maßnahmen wurden mit Landes- und Bundesmitteln finanziell gefördert; der Verwendungsnachweis wurde dem Zuwendungsgeber, der Bezirksregierung Arnsberg, bereits zugeleitet.

Das Fortbestehen der Satzung ist nicht mehr erforderlich – das Aufhebungsverfahren ist durchzuführen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Terhoeven)

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzungsentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzungsentwurf (21 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Planübersicht (298 KB)