|
|
Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
XXXXX |
XXXXX |
XXXXX |
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Herne-Mitte
beschließt:
1.
Den
Bau einer Stichstraße einschließlich der erforderlichen Kanalbaumaßnahmen von
der Straße “Aschebrock” gegenüber Haus Nr. 23 nach Südwesten bis zur
vorhandenen Wohnbebauung Dorstener Straße Nr. 220 d - f nach den Plänen des
Ingenieurbüro Spitzbarth & Oertel GmbH, Planungsstand 09.2003.
2.
Die
Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich Entwässerungseinrichtungen,
Stichstraße von der Straße "Aschebrock" nach Südwesten, die gegenüber
dem Haus Aschebrock 23 beginnt und im Bereich der Häuser Dorstener Straße 220 d
- f endet, gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch auf die TreuHandStelle GmbH -THS-
zu übertragen und die Erschließungsanlage nach der Fertigstellung in die
Unterhaltung und das Eigentum der Stadt Herne zu übernehmen.
Die Verwaltung wird ermächtigt,
einen entsprechenden Erschließungsvertrag abzuschließen.
Sachverhalt:
1. Allgemeines
Das Erschließungsgebiet der TreuHandStelle GmbH -THS- liegt
im Stadtteil Holsterhausen. Es grenzt im Osten an die Straße “Aschebrock”, im
Süden an den Schwalbenweg, im Westen an die vorhandene Bebauung der Dorstener
Straße (B 226) und im Norden an die vorhandene Bebauung “Holsterhauser Markt”.
Derzeit wird der Blockinnenbereich überwiegend als
Gartenland für Kleingärten genutzt. Die direkt an der Straße “Aschebrock”
gelegenen Grundstücke sind derzeit noch mit älteren Mehrfamilienhäusern bebaut.
Diese sollen abgerissen und durch Reihenhäuser ersetzt werden.
Es ist beabsichtigt, langfristig insgesamt 24 Reihenhäuser
zu erstellen. Drei Blöcke mit je vier Wohneinheiten entstehen entlang der
Straße “Aschebrock” nach Abriss des Bestandes, drei weitere Blöcke mit je vier
WE sollen als I. Bauabschnitt kurzfristig realisiert werden.
Im westlichen Bereich ist ein II. Bauabschnitt geplant,
dessen Realisierung derzeit aber noch nicht absehbar ist.
2. Begründung zu Beschlussvorschlag 1.
2.1 Verkehrserschließung
Die verkehrstechnische Erschließung des Blockinnenbereichs erfolgt über
die Straße “Aschebrock” durch eine neu zu errichtende Erschließungsstraße.
Entlang der geplanten Erschließungsstraße (I. BA) ist nordseitig eine Einheit
von vier Wohngebäuden vorgesehen, zwei weitere Einheiten von jeweils vier WE
werden auf der Südseite durch private Stichwege erschlossen, wobei die Garagen
der öffentlichen Haupterschließungsstraße zugeordnet sind. Ergänzende private
Verbindungswege dienen der fußläufigen Vernetzung in Anlehnung an die heute
bestehenden Gartenwege der vorhandenen Kleingartenanlage.
Die Haupterschließungsstraße wird als Wohnstraße in Form einer
Mischverkehrsfläche als “Verkehrsberuhigter Bereich” im Sinne der
Verwaltungsvorschriften zur StVO gestaltet. Die entsprechenden Verkehrszeichen
(VZ 325 / 326 der StVO –Beginn / Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs) werden
nach Fertigstellung der Erschließungsstraße angeordnet.
2.1.1 Beschreibung der geplanten Maßnahmen
Dimensionierung:
Die als Stichstraße geplante Erschließungsstraße hat eine Länge von ca.
90,00 m. Am westlichen Ende befindet sich eine ausreichend dimensionierte
Wendeanlage mit kreisartiger Mittelbepflanzung.
Die Verkehrsfläche ist mit einer Gesamtbreite (einschließlich
Randeinfassung) von 6,60 m für die künftige Erschließungsfunktion ebenfalls
ausreichend bemessen. Zur Querschnittsauflockerung und zur
Geschwindigkeitsreduzierung werden zwei Querschnittseinengungen auf 3,50 m
Fahrgassenbreite mit ausreichender Versatzlänge für Begegnungsverkehr angelegt.
Der Straßenaufbau erfolgt nach Standardvorgaben der Stadt Herne. Danach
erhält die Verkehrsfläche einen 55 cm starken Aufbau. Die gewählte Aufbaustärke
ist für die künftig zu erwartende Verkehrsbelastung ausreichend.
Stellplätze:
Im Straßenabschnitt sind 6 öffentliche Stellplätze vorgesehen. Bei den
geplanten 12 WE im Blockinnenbereich ist die Anzahl der öffentlichen
Stellplätze als ausreichend anzusehen, zumal die geplanten Garagen mit
ausreichenden Stauraumlängen versehen sind, so dass hier zusätzlicher Parkraum
im Privatbereich vorhanden ist.
Materialien:
Die Oberfläche der öffentlichen Verkehrsfläche (Mischverkehrsfläche)
erhält einen Belag aus Betonverbundpflastersteinen im Format 10/20/8 cm in
grauer Farbe. Die öffentlichen Stellplatzflächen werden zur deutlichen
Unterscheidung anthrazitfarbig abgesetzt.
Die privaten Erschließungswege werden ebenfalls gepflastert. Die
begleitenden Verbindungswege sollen wassergebunden ausgebildet werden.
Begrünung:
Zur Auflockerung der Verkehrsfläche werden im öffentlichen Verkehrsraum
drei Baumbeete angelegt. Die zu verwendende Baumart wird vom zuständigen
Fachbereich (Stadtgrün) der Stadt Herne vorgegeben. Die Baumbeete werden so
gestaltet, dass eine maschinelle Straßenreinigung erfolgen kann.
Beleuchtung:
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden mit standardmäßigen
Mastaufsatzleuchten verkehrssicher ausgeleuchtet.
Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen:
Die Erschließungsstraße erhält ein ausreichendes Längs- und Quergefälle
zur Ableitung des Oberflächenwassers. Die Ableitung erfolgt über eine
ausreichende Anzahl an Straßeneinläufen in den Schmutzwasserkanal.
2.2 Entwässerung
Für die Privatflächen im Baugebiet wird eine
Regenwasserversickerung vorgesehen. Ein entsprechendes Bodengutachten über die
Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens ist im Auftrag der THS
durchgeführt worden.
Der geplante, öffentliche, Mischwasserkanal DN 300 nimmt
neben dem Oberflächenwasser der öffentlichen Verkehrsflächen auch das
anfallende Schmutzwasser des Baugebietes auf und wird an den vorhandenen
Mischwasserkanal der Straße “Aschebrock” durch eine Schachtbauwerk
angeschlossen. Die direkt an der Straße “Aschebrock” gelegene Bebauung wird
ebenfalls an den dort vorhandenen städtischen Mischwasserkanal angeschlossen.
Bei der Erstellung des Kanals für den I. Bauabschnitt wird
der Schachtanschluss für eine eventuell spätere Verlängerung zum II.
Bauabschnitt bereits mit erstellt.
Die Abwasserkanäle in den abgehenden Wohnwegen werden als
Privatkanal errichtet.
2.2.1 Bauliche Maßnahmen
Das Mischwasserkanalnetz wird als DN 200 (private
Erschließungswege) bzw. DN 300 (öffentlicher Kanal in der öffentlichen
Erschließungsstraße) ausgeführt. Zur Anbindung an den städtischen Kanal in der
Straße “Aschebrock” wird ein Absturzschacht errichtet.
Die Gesamtlänge des Kanalnetzes beträgt etwa 190 m, wobei
128 m auf den öffentlichen Kanal DN 300 entfällt. Im Zuge des öffentlichen
Kanals sind insgesamt 4 Schachtbauwerke (einschließlich Aschebrock) geplant.
2.3 Sonstiges (Durchführung, Finanzierung)
Mit der Baumaßnahme soll nach vorliegen der
Maßnahmebeschlüsse und Unterzeichnung des Erschließungsvertrages begonnen
werden. Für die Bauzeit der geplanten Wohnhäuser wird eine befestigte Baustraße
errichtet. Ausführungsfristen und Bauablauf ist im Erschließungsvertrag
geregelt.
Eine Beteiligung der Stadt Herne an den Erschließungskosten
ist nicht vorgesehen.
3. Begründung zu Beschlussvorschlag 2.
Die THS beabsichtigt, die in der Stadt Herne gelegenen
Grundstücke im Blockinnenbereich zwischen der Straße Aschebrock und der
Dorstener Straße (226) einer Wohnbebauung zuzuführen. Die verkehrtechnische
Erschließung des Blockinnenbereiches erfolgt über die Straße Aschebrock durch
eine neue Erschließungsstraße, die gegenüber Haus Aschebrock 23 beginnt und im Bereich der Häuser Dorstener
Straße 220 d - f endet.
Für den Bereich liegt kein Bebauungsplan vor. Die
Voraussetzungen gemäß § 125 Absatz 2 Baugesetzbuch sind gegeben, da die
projektierte Straße den in § 1 Absatz 4 bis 6 Baugesetzbuch bezeichneten
Anforderungen entspricht.
Damit gewährleistet ist, dass die Erschließungsanlage nach
den technischen Vorschriften erstellt und somit dem allgemeinen Standard der
anderen vergleichbaren städtischen Straßen angepasst wird, werden die
entsprechenden Vorgaben nach den Empfehlungen für die Anlage von
Erschließungsstraßen (EAE 85/95) und den Richtlinien für die Standardisierung
des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 01) in dem abzuschließenden Vertrag
festgesetzt.
Wesentliche Regelungen des Erschließungsvertrages sind:
·
Der
Ausbau umfasst die Erstellung der Entwässerungseinrichtungen, der Straßen- und
Wegeflächen, der Beleuchtung und des Straßenbegleitgrüns. Die THS verpflichtet
sich, die Herstellung der o.a. Erschließungsanlagen bis spätestens zwei Monate
nach Bezugsfertigkeit der geplanten Wohnhäuser endgültig abzuschließen
(technische Herstellung einschließlich Eigentumsübertragung der erforderlichen
Grundstücksflächen an die Stadt Herne). Kommt
die THS dieser Verpflichtung nicht nach, wird bei Überschreitung der
Ausführungsfrist eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,-- € pro angefangenem
Monat vereinbart. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 10 % der
Kostenschätzungssumme begrenzt.
·
Die THS
wird verpflichtet, die Gewährleistung für eine ordnungsgemäße
Gebrauchstauglichkeit der von ihr herzustellenden Anlagen zu übernehmen. Die
Gewährleistung richtet sich nach den Vorschriften der Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
·
Im
Anschluss an die Abnahme der mängelfreien Erschließungsanlagen wird die Stadt
Herne diese in ihre Baulast übernehmen. Die Parteien beabsichtigen, im
Anschluss an die Abnahme einen Grundstückübereignungsvertrag abzuschließen, in
dem die öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Flächen für die
Entwässerungseinrichtungen unentgeltlich auf die Stadt übertragen werden.
Danach erfolgt die Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr durch die
Stadt Herne.
Eine Beteiligung der Stadt an den Erschließungskosten ist
nicht vorgesehen, da die Novellierung des Baugesetzbuches durch das
Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 die
Gemeinden bei Erschließungsverträgen von der Verpflichtung freistellt, den 10
%-igen Anteil des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes selbst tragen zu
müssen.
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hat die THS eine
unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe der voraussichtlichen
Herstellungskosten beizubringen.
Der Entwurf des Erschließungsvertrages ist von der
Verwaltung erarbeitet und in Gesprächen mit der THS abgestimmt worden.
Der Fachbereich Recht der Stadt Herne hat dem
Vertragsentwurf zugestimmt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven