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Vorlage - 2004/0118  

Betreff: Bau von Erschließungsanlagen zwischen der Straße "Aschebrock" gegenüber Haus Nr. 23 und Dorstener Straße 220 d - f
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr SablinskiAktenzeichen:53/1
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
02.03.2004 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Entscheidung
04.03.2004 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte    

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

XXXXX

XXXXX

XXXXX

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Herne-Mitte beschließt:

 

1.      Den Bau einer Stichstraße einschließlich der erforderlichen Kanalbaumaßnahmen von der Straße “Aschebrock” gegenüber Haus Nr. 23 nach Südwesten bis zur vorhandenen Wohnbebauung Dorstener Straße Nr. 220 d - f nach den Plänen des Ingenieurbüro Spitzbarth & Oertel GmbH, Planungsstand 09.2003.

 

2.      Die Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich Entwässerungseinrichtungen, Stichstraße von der Straße "Aschebrock" nach Südwesten, die gegenüber dem Haus Aschebrock 23 beginnt und im Bereich der Häuser Dorstener Straße 220 d - f endet, gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch auf die TreuHandStelle GmbH -THS- zu übertragen und die Erschließungsanlage nach der Fertigstellung in die Unterhaltung und das Eigentum der Stadt Herne zu übernehmen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Erschließungsvertrag abzuschließen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Allgemeines

 

Das Erschließungsgebiet der TreuHandStelle GmbH -THS- liegt im Stadtteil Holsterhausen. Es grenzt im Osten an die Straße “Aschebrock”, im Süden an den Schwalbenweg, im Westen an die vorhandene Bebauung der Dorstener Straße (B 226) und im Norden an die vorhandene Bebauung “Holsterhauser Markt”.

 

Derzeit wird der Blockinnenbereich überwiegend als Gartenland für Kleingärten genutzt. Die direkt an der Straße “Aschebrock” gelegenen Grundstücke sind derzeit noch mit älteren Mehrfamilienhäusern bebaut. Diese sollen abgerissen und durch Reihenhäuser ersetzt werden.

 

Es ist beabsichtigt, langfristig insgesamt 24 Reihenhäuser zu erstellen. Drei Blöcke mit je vier Wohneinheiten entstehen entlang der Straße “Aschebrock” nach Abriss des Bestandes, drei weitere Blöcke mit je vier WE sollen als I. Bauabschnitt kurzfristig realisiert werden.

Im westlichen Bereich ist ein II. Bauabschnitt geplant, dessen Realisierung derzeit aber noch nicht absehbar ist.

 

 

2. Begründung zu Beschlussvorschlag 1.

 

2.1 Verkehrserschließung

 

Die verkehrstechnische Erschließung des Blockinnenbereichs erfolgt über die Straße “Aschebrock” durch eine neu zu errichtende Erschließungsstraße. Entlang der geplanten Erschließungsstraße (I. BA) ist nordseitig eine Einheit von vier Wohngebäuden vorgesehen, zwei weitere Einheiten von jeweils vier WE werden auf der Südseite durch private Stichwege erschlossen, wobei die Garagen der öffentlichen Haupterschließungsstraße zugeordnet sind. Ergänzende private Verbindungswege dienen der fußläufigen Vernetzung in Anlehnung an die heute bestehenden Gartenwege der vorhandenen Kleingartenanlage.

 

Die Haupterschließungsstraße wird als Wohnstraße in Form einer Mischverkehrsfläche als “Verkehrsberuhigter Bereich” im Sinne der Verwaltungsvorschriften zur StVO gestaltet. Die entsprechenden Verkehrszeichen (VZ 325 / 326 der StVO –Beginn / Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs) werden nach Fertigstellung der Erschließungsstraße angeordnet.

 

 

2.1.1 Beschreibung der geplanten Maßnahmen

 

Dimensionierung:

Die als Stichstraße geplante Erschließungsstraße hat eine Länge von ca. 90,00 m. Am westlichen Ende befindet sich eine ausreichend dimensionierte Wendeanlage mit kreisartiger Mittelbepflanzung.

 

Die Verkehrsfläche ist mit einer Gesamtbreite (einschließlich Randeinfassung) von 6,60 m für die künftige Erschließungsfunktion ebenfalls ausreichend bemessen. Zur Querschnittsauflockerung und zur Geschwindigkeitsreduzierung werden zwei Querschnittseinengungen auf 3,50 m Fahrgassenbreite mit ausreichender Versatzlänge für Begegnungsverkehr angelegt.

 

Der Straßenaufbau erfolgt nach Standardvorgaben der Stadt Herne. Danach erhält die Verkehrsfläche einen 55 cm starken Aufbau. Die gewählte Aufbaustärke ist für die künftig zu erwartende Verkehrsbelastung ausreichend.

 

Stellplätze:

Im Straßenabschnitt sind 6 öffentliche Stellplätze vorgesehen. Bei den geplanten 12 WE im Blockinnenbereich ist die Anzahl der öffentlichen Stellplätze als ausreichend anzusehen, zumal die geplanten Garagen mit ausreichenden Stauraumlängen versehen sind, so dass hier zusätzlicher Parkraum im Privatbereich vorhanden ist.

 

Materialien:

Die Oberfläche der öffentlichen Verkehrsfläche (Mischverkehrsfläche) erhält einen Belag aus Betonverbundpflastersteinen im Format 10/20/8 cm in grauer Farbe. Die öffentlichen Stellplatzflächen werden zur deutlichen Unterscheidung anthrazitfarbig abgesetzt.

 

Die privaten Erschließungswege werden ebenfalls gepflastert. Die begleitenden Verbindungswege sollen wassergebunden ausgebildet werden.

 

Begrünung:

Zur Auflockerung der Verkehrsfläche werden im öffentlichen Verkehrsraum drei Baumbeete angelegt. Die zu verwendende Baumart wird vom zuständigen Fachbereich (Stadtgrün) der Stadt Herne vorgegeben. Die Baumbeete werden so gestaltet, dass eine maschinelle Straßenreinigung erfolgen kann.

 

Beleuchtung:

Die öffentlichen Verkehrsflächen werden mit standardmäßigen Mastaufsatzleuchten verkehrssicher ausgeleuchtet.

 

Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen:

Die Erschließungsstraße erhält ein ausreichendes Längs- und Quergefälle zur Ableitung des Oberflächenwassers. Die Ableitung erfolgt über eine ausreichende Anzahl an Straßeneinläufen in den Schmutzwasserkanal.

 

 

2.2 Entwässerung

 

Für die Privatflächen im Baugebiet wird eine Regenwasserversickerung vorgesehen. Ein entsprechendes Bodengutachten über die Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens ist im Auftrag der THS durchgeführt worden.

 

Der geplante, öffentliche, Mischwasserkanal DN 300 nimmt neben dem Oberflächenwasser der öffentlichen Verkehrsflächen auch das anfallende Schmutzwasser des Baugebietes auf und wird an den vorhandenen Mischwasserkanal der Straße “Aschebrock” durch eine Schachtbauwerk angeschlossen. Die direkt an der Straße “Aschebrock” gelegene Bebauung wird ebenfalls an den dort vorhandenen städtischen Mischwasserkanal angeschlossen.

 

Bei der Erstellung des Kanals für den I. Bauabschnitt wird der Schachtanschluss für eine eventuell spätere Verlängerung zum II. Bauabschnitt bereits mit erstellt.

 

Die Abwasserkanäle in den abgehenden Wohnwegen werden als Privatkanal errichtet.

 

 

2.2.1 Bauliche Maßnahmen

 

Das Mischwasserkanalnetz wird als DN 200 (private Erschließungswege) bzw. DN 300 (öffentlicher Kanal in der öffentlichen Erschließungsstraße) ausgeführt. Zur Anbindung an den städtischen Kanal in der Straße “Aschebrock” wird ein Absturzschacht errichtet.

 

Die Gesamtlänge des Kanalnetzes beträgt etwa 190 m, wobei 128 m auf den öffentlichen Kanal DN 300 entfällt. Im Zuge des öffentlichen Kanals sind insgesamt 4 Schachtbauwerke (einschließlich Aschebrock) geplant.

 

 

2.3 Sonstiges (Durchführung, Finanzierung)

 

Mit der Baumaßnahme soll nach vorliegen der Maßnahmebeschlüsse und Unterzeichnung des Erschließungsvertrages begonnen werden. Für die Bauzeit der geplanten Wohnhäuser wird eine befestigte Baustraße errichtet. Ausführungsfristen und Bauablauf ist im Erschließungsvertrag geregelt.

 

Eine Beteiligung der Stadt Herne an den Erschließungskosten ist nicht vorgesehen.

 

 

3. Begründung zu Beschlussvorschlag 2.

 

Die THS beabsichtigt, die in der Stadt Herne gelegenen Grundstücke im Blockinnenbereich zwischen der Straße Aschebrock und der Dorstener Straße (226) einer Wohnbebauung zuzuführen. Die verkehrtechnische Erschließung des Blockinnenbereiches erfolgt über die Straße Aschebrock durch eine neue Erschließungsstraße, die gegenüber Haus  Aschebrock 23 beginnt und im Bereich der Häuser Dorstener Straße 220 d - f endet.

 

Für den Bereich liegt kein Bebauungsplan vor. Die Voraussetzungen gemäß § 125 Absatz 2 Baugesetzbuch sind gegeben, da die projektierte Straße den in § 1 Absatz 4 bis 6 Baugesetzbuch bezeichneten Anforderungen entspricht.

 

Damit gewährleistet ist, dass die Erschließungsanlage nach den technischen Vorschriften erstellt und somit dem allgemeinen Standard der anderen vergleichbaren städtischen Straßen angepasst wird, werden die entsprechenden Vorgaben nach den Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) und den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 01) in dem abzuschließenden Vertrag festgesetzt.

 

Wesentliche Regelungen des Erschließungsvertrages sind:

 

·         Der Ausbau umfasst die Erstellung der Entwässerungseinrichtungen, der Straßen- und Wegeflächen, der Beleuchtung und des Straßenbegleitgrüns. Die THS verpflichtet sich, die Herstellung der o.a. Erschließungsanlagen bis spätestens zwei Monate nach Bezugsfertigkeit der geplanten Wohnhäuser endgültig abzuschließen (technische Herstellung einschließlich Eigentumsübertragung der erforderlichen Grundstücksflächen an die Stadt Herne). Kommt die THS dieser Verpflichtung nicht nach, wird bei Überschreitung der Ausführungsfrist eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,-- € pro angefangenem Monat vereinbart. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 10 % der Kostenschätzungssumme begrenzt.

 

·         Die THS wird verpflichtet, die Gewährleistung für eine ordnungsgemäße Gebrauchstauglichkeit der von ihr herzustellenden Anlagen zu übernehmen. Die Gewährleistung richtet sich nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

 

·         Im Anschluss an die Abnahme der mängelfreien Erschließungsanlagen wird die Stadt Herne diese in ihre Baulast übernehmen. Die Parteien beabsichtigen, im Anschluss an die Abnahme einen Grundstückübereignungsvertrag abzuschließen, in dem die öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Flächen für die Entwässerungseinrichtungen unentgeltlich auf die Stadt übertragen werden. Danach erfolgt die Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr durch die Stadt Herne.

 

Eine Beteiligung der Stadt an den Erschließungskosten ist nicht vorgesehen, da die Novellierung des Baugesetzbuches durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 die Gemeinden bei Erschließungsverträgen von der Verpflichtung freistellt, den 10 %-igen Anteil des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes selbst tragen zu müssen.

 

Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hat die THS eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe der voraussichtlichen Herstellungskosten beizubringen.

 

Der Entwurf des Erschließungsvertrages ist von der Verwaltung erarbeitet und in Gesprächen mit der THS abgestimmt worden.

 

Der Fachbereich Recht der Stadt Herne hat dem Vertragsentwurf zugestimmt.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Terhoeven