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Städtische Dienststellen vom 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar für Publikumsverkehr geschlossen. Notdienste sind eingerichtet. Wahlbüro zu bestimmten Zeiten geöffnet.

Lastenradförderprogramm

Bild: Thomas Schmidt, Stadt Herne

Die Stadt Herne fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern für Privatpersonen

Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Herne werden beim Umstieg aufs Rad unterstützt .

Die Stadt Herne hat sich mit dem Ratsbeschluss zur "Mobilitätswende Herne" ein Leitbild für die verkehrsplanerische Ausrichtung der Stadt gegeben. Das Leitbild folgt der ebenfalls vom Rat verabschiedeten "Gesamtstrategie klimafreundliche Mobilität" für eine klimafreundliche Verkehrs- und Mobilitätswende zur Verbesserung der Luft- und Lebensqualität. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, soll der Autoverkehr im Stadtgebiet reduziert und alternative Verkehrsarten gestärkt werden. Ein wichtiger Baustein ist dabei der Radverkehr.

Die Stadt Herne will die Anteile des Radverkehrs weiter steigern. Bereits jetzt spielt das Fahrrad eine wichtige Rolle in der Abwicklung des Stadtverkehrs. Wenngleich schon heute einige Lastenfahrräder im Stadtgebiet unterwegs sind, wird dennoch gerade für Einkäufe, Kinder- und Lastentransporte vielfach noch auf das private Kraftfahrzeug zurückgegriffen.

Um Privatpersonen beim Umstieg aufs Fahrrad zu unterstützen, hat die Stadt Herne ein Förderprogramm zur Anschaffung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern eingerichtet. Hiermit soll ein Anreiz geschaffen werden, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und damit Kfz-Fahrten zu ersetzen. Lastenfahrräder und Fahrradanhänger bieten hierbei viel Potenzial auf kurzen Strecken im Alltagsverkehr, wie beispielsweise zum Einkaufen.

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm sind in der Förderrichtlinie zu finden (siehe unten). Bitte lesen Sie diese vor der Antragstellung sorgfältig durch.

Antragstellung 2024 beendet

Die Antragstellung für das Jahr 2024 ist beendet. Es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Verwendungsnachweise können weiterhin eingereicht werden.

Es ist geplant, das Förderprogramm 2025 fortzusetzen. Ein Startdatum kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Die Antragstellung kann erst nach der Genehmigung des städtischen Haushaltes freigeschaltet werden.

FAQ

Gefördert wird die Anschaffung werksneuer Lastenfahrräder und Fahrradanhänger. Lastenfahrräder müssen eine Nutzlast (= zulässiges Gesamtgewicht abzüglich Eigengewicht des Lastenrades) von mindestens 150 Kilogramm oder eine Zuladung von mindestens 70 Kilogramm (ohne Fahrer*in) aufweisen. Fahrradanhänger müssen eine Zuladung von mindestens 30 Kilogramm aufweisen.

Die genauen Voraussetzungen für die Förderfähigkeit finden Sie unter Punkt 2 der Förderrichtlinie.

Antragsberechtigt sind volljährige Bürger*innen mit Erstwohnsitz in Herne.

Anträge von Nutzergemeinschaften, das heißt einem Zusammenschluss von mehreren volljährigen Herner Bürger*innen, sind möglich.

Pro Haushalt kann innerhalb der Zweckbindung nur ein Fördergegenstand (Lastenfahrrad beziehungsweise Fahrradanhänger) gefördert werden.

  • E-Lastenrad: Förderung mit 30 Prozent des Anschaffungspreises (inklusive Mehrwertsteuer). Die Höchstgrenze liegt bei 1.000 Euro; die Bagatellgrenze beträgt 2.000 Euro.
  • Konventionelles Lastenrad (ohne E-Antrieb): Förderung mit 30 Prozent des Anschaffungspreises (inklusive Mehrwertsteuer). Die Höchstgrenze liegt bei 500 Euro; die Bagatellgrenze beträgt 1.500 Euro.
  • Fahrradanhänger: Förderung mit einem Festbetrag von 100 Euro ; die Bagatellgrenze beträgt 500 Euro.

Für die Antragstellung ist eine Anmeldung über die BundID mit dortiger Registrierung mittels Online-Ausweisfunktion erforderlich.

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ein vom Fachhandel erstelltes Angebot für das Lastenrad beziehungsweise den Fahrradanhänger
  • Falls die Antragstellung als Nutzergemeinschaft erfolgen soll, ist zusätzlich die Unterschriftenliste mit Unterschriften aller nutzungsberechtigten volljährigen Personen einzureichen.

Die Verteilung der Fördermittel erfolgt nach dem Eingang der Anträge. Sind alle Fördermittel verbraucht, wird keine weitere Förderung bewilligt. Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.

Nach erfolgter Zustellung haben Sie sechs Monate Zeit, sich das beantragte Lastenfahrrad bzw. den beantragten Fahrradanhänger zu bestellen und die Auszahlung des Zuschusses zu beantragen. Als Fördernehmer*innen gehen Sie somit in finanzielle Vorleistung.

Weitere Informationen zum genauen Ablauf des Förderverfahrens entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Anträge können ausschließlich online über das Serviceportal der Stadt Herne gestellt werden.

Um die Nutzlast zu berechnen, wird von dem zulässigen Gesamtgewicht das Eigengewicht des Lastenfahrrades abgezogen. Beträgt das zulässige Gesamtgewicht beispielsweise 200 Kilogramm und wiegt das Lastenrad selbst 40 Kilogramm, so beträgt die Nutzlast 160 Kilogramm.

Die Zuladung im Sinne der Herner Förderrichtlinie beschreibt das Gewicht, was zusätzlich zur/zum Fahrer*in auf das Lastenfahrrad beziehungsweise den Fahrradanhänger zugeladen werden darf.

Nein, eine nachträgliche Förderung für bereits vorhandene oder bereits bestellte Lastenfahrräder ist nicht möglich.

Nachdem der Verwendungsnachweis sowie die geforderten Unterlagen abschließend geprüft wurden, erhalten Sie die Zahlung des Zuschusses unaufgefordert auf Ihr im Antrag angegebenes Bankkonto.

Hilfreiche Informationen zur Sicherung eines Fahrrads gegen Diebstahl finden Sie beispielsweise bei der Polizei oder dem ADFC. Viele Räder verfügen über ein Rahmenschloss, das als Diebstahlschutz jedoch nicht ausreicht. Im Fachhandel gibt es verschiedene Formen stabiler Fahrradschlösser (Bügel-, Falt-, Kettenschloss, et cetera). Das Rad sollte immer an einem festen Gegenstand angeschlossen werden. Angesichts des hohen Anschaffungswertes von Lastenfahrrädern ist es sinnvoll, das Rad mit mehr als einem Schloss zu sichern. Auch eine Versicherung gegen Diebstahl und Vandalismus ist empfehlenswert.

Informationen bei der Polizei

Informationen beim ADFC

2024-12-23