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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte
Datum: Do, 11.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:45 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
1. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung
Enthält Anlagen
2016/0025  
Ö 2  
Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen in den Stadtbezirken Wanne und Herne-Mitte im Jahr 2016
Enthält Anlagen
2016/0002  
Ö 3  
Grünflächenentwicklungsprogramm (GEP)
Enthält Anlagen
2015/0836  
Ö 4  
Stadtumbau Herne-Mitte: Fenstersanierung Kulturzentrum Herne
2015/0832  
Ö 5  
Durchführung von Sanierungsarbeiten aus dem Vorhabenplan GMH 2016 im Stadtbezirk Herne-Mitte
Enthält Anlagen
2016/0012  
Ö 6  
Sachstand über die Abwicklung der Baumaßnahmen und Auftragsarbeiten des Jahres 2015
Enthält Anlagen
2016/0037  
Ö 7  
Sachstandsbericht zur Ausführung der Baumaßnahmen aus dem Vorhabenplan und aus dem Vermögensplan 2016
Enthält Anlagen
2016/0038  
Ö 8  
Anfrage: Situation der Unterbringung von Flüchtlingen in Herne-Mitte
2016/0071  
Ö 9  
Vorschlag: Sachstandsbericht Ausbau A 43
2016/0066  
Ö 10  
Anfrage: Weiterführung der U-Bahnlinie U-35 nach Recklinghausen, s. RVR Parlament 15.12.2015
2016/0070  
Ö 11  
Anfrage: Schallschutzwand Buschkampstraße
2016/0073  
Ö 12  
Anfrage: Verkehrsgefährdung
2016/0074  
Ö 13  
Anfrage: Gehwege auf der Düngelstraße
2016/0097  
    11.02.2016 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 13 - zur Kenntnis genommen
   

Seit meiner Anfrage im Januar 1996, was nun bereits 20 Jahre her ist, hat sich auf der Düngelstraße nichts geändert. Zwischen der Wiescherstraße und der Altenhöfener Straße heben die Baumwurzeln, durch ihr Dickenwachstum, die Gehwegplatten an. Zum einen entstehen hierdurch Stolperfallen für die Fußgänger, zum anderen wird der nutzbare Teil des Fußweges immer weiter verengt. Dieser Zustand ist in einem viel genutzten Bereich, in dem sich noch immer eine Krankenpflegeschule, ein Kindergarten, die Herz-Jesu-Kirchengemeinde, zwei Altenheime und ein Schulweg befinden, nicht hinnehmbar.

 

Wann gedenkt die Verwaltung etwas an dieser Situation zu verändern?

 

Muss man noch einmal 20 Jahre warten?

 

 

Herr Klein Altstedde gibt folgende Antwort:   

 

Die Gehwege und die Fahrbahn der Düngelstraße weisen im Straßenabschnitt zwischen der Altenhöfener Straße und der Wiescherstraße eine Vielzahl von Unebenheiten (Aufwölbungen) im Gehweg, angehobenen Rinnsteine und aus der Flucht verschobene Bordsteine auf. Hervorgerufen werden diese Schäden durch das Wurzelwachstum des vorhandenen Baumbestandes.

Die Schäden sind dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr bekannt. Akute Gefahrenstellen wie zum Beispiel Stolperkanten werden laufend beseitigt. Eine vollständige Behebung aller Schäden ist nur durch eine nachhaltige Sanierung der gesamten Gehwege möglich. Aus diesem Grund ist die Düngelstraße im betreffenden Abschnitt ins Straßenbauprogramm des Fachbereiches aufgenommen.

Abhängig ist die Umsetzung unter anderem auch von einem Konzept zum Erhalt und zur Erneuerung des Altbaumbestandes im gesamten Stadtgebiet durch den Fachbereich Stadtgrün der Stadt Herne. Der Fachbereich Stadtgrün erarbeitet zurzeit eine Bewertungsmatrix für die Entfernung von Straßenbäumen, die Schäden anrichten und langfristig durch Neuanpflanzungen ersetzt werden sollen. Die sich daraus ergebene Prioritätenliste soll den politischen Gremien Ende des Jahres vorgestellt werden.

Nach erfolgter Abstimmung der Prioritätenliste erfolgt die Koordination mit den betroffenen Fachbereichen. Eine Angabe zur zeitlichen Umsetzung der geplanten Sanierungsarbeiten kann aus diesem Grund derzeit noch nicht gegeben werden.

 

 

Frau Stroh fragt nochmal, warum es nach 20 Jahren immer noch nicht möglich ist, eine Änderung herbeizuführen. Wieder kommt die Aussage, dass kein Geld vorhanden ist.

 

Herr Klein Altstedde antwortet, dass es im Herner Stadtgebiet zahlreiche gleich geartete Straßen gibt.

Des Weiteren verweist er auf seine Antwort bzgl. der Abhängigkeit von dem Konzept zum Erhalt und Erneuerung des Altbaumbestandes.

 

Herr Nötzel möchte wissen, wer haftbar gemacht werden kann, wenn etwas passiert.

 

Herr Klein Altstedde antwortet, dass die Stadt Herne haftet, wenn ein Schaden aufgrund der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstanden ist.

 

Ö 14  
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung    
N 1     Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung