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Der neu gestaltete Glückaufplatz mit den Sitzgelegenheiten und dem Spielgerät für die Kinder, wird von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Ein sehr schön gestalteter Platz geworden, der zum Verweilen von Kindern und ihren Eltern genutzt wird. Zunehmend werden die Beschwerden aus dem Umfeld über einen neuen „Trinkerbereich“ auf dem Glückaufplatz lauter.
Fragen an die Verwaltung:
Ist dieses Problem der Verwaltung bekannt?
Kann der KOD dort Platzverweise aussprechen?
Können Verbotsschilder oder andere Maßnahmen, z.B. als Spielplatzbereich ausweisen, helfen?
Zu 1
Das Problem ist der Verwaltung bekannt.
Zu 2
Der KOD kann Platzverweise aussprechen.
Zu 3
Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist nicht grundsätzlich verboten.
Verbotene Bereiche wie z. B. Spielplätze sind bereits in der Ordnungsbehördlichen Straßenverordnung erfasst.
Die Beschilderung für die Spielfläche wird noch vorgenommen.
Eine weitergehende Beschilderung ist nicht möglich.
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung
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