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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Parksituation Rheumaklinik/Parkraumbewirtschaftungskonzept  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 6
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 28.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2015/0220 Anfrage: Parksituation Rheumaklinik/Parkraumbewirtschaftungskonzept
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:BVO Roland Bärwald
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Der Rat der Stadt Herne hat am 11.12.2012 den Bebauungsplan Nr. 56, 1. Änderung - Claudius-straße - Rheumazentrum Ruhr beschlossen. Auf der Fläche errichtete die St. Vincenz Gruppe Ruhr ein neues rheumatologisches Zentrum mit insgesamt 120 Betten. Als ein wesentlicher Planungsinhalt wurde festgehalten, dass die mit der Kliniknutzung einhergehenden notwendigen Pkw-Stellplätze gänzlich auf eigenem Grundstück errichtet werden sollte, so dass mit Ausnahme eines Zu- und Abfahrtsbereiches keine öffentlichen Stellplätze in der Claudiusstraße entfallen werden. Die daraufhin auf dem Gelände der Klinik für Patienten und Mitarbeiter eingerichteten 60 Parkplätze sind allerdings kostenpflichtig und werden daher nicht vollständig genutzt, so dass oft eine große Anzahl der Parkplätze auf dem Gelände frei sind.

In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 09.10.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, für das gesamte Herner Stadtgebiet zu prüfen, für welche Einzelstandorte und Quartiere grundsätzlich Parkraumkonzepte erforderlich bzw. sinnvoll sind. Die Verwaltung sollte hierzu Vorschläge erarbeiten, mit welchen Prioritäten dann entsprechende Parkraumkonzepte erstellt werden können.

 

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1.      Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung auf die Klinikleitung einzuwirken, dass die auf dem Klinikgelände vorhandenen Pkw-Stellplätze von Gästen der Rheumaklinik kostenfrei genutzt werden können?

 

2.      Besteht die Möglichkeit, die Klinikleitung dazu zu verpflichten, dass die Mitarbeiter auf dem Klinikparkplatz parken müssen?

 

3.      Wie ist der Stand der Entwicklung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für den Bereich der Bezirksvertretung Wanne ?

 

Frau Stieglitz-Broll antwortet wie folgt:

 

  1. Welcheglichkeiten sieht die Verwaltung auf die Klinikleitung einzuwirken, dass die auf

dem Klinikgelände vorhandenen Pkw-Stellplätze von Gästen der Rheumaklinik kostenfrei genutzt werden können?

Bei den hier in Rede stehenden Pkw-Stellplätzen handelt es sich um eine private Stellplatzanlage auf dem Gelände des Rheumazentrums Ruhrgebiet. Derzeit ist die Nutzung eines Stellplatzes auf dieser privaten Stellplatzanlage r Besucher des Rheumazentrums Ruhrgebiet in der ersten Viertelstunde kostenfrei. Aus Sicht der Verwaltung bestünde lediglich die Möglichkeit, im Rahmen von Gesprächen auf eine Verlängerung der gebührenfreien Zeit bzw. auf eine komplett gebührenfreie Nutzung der Stellplätze für Besucher hinzuwirken.

 

  1. Besteht die Möglichkeit, die Klinikleitung dazu zu verpflichten, dass die Mitarbeiter auf

dem Klinikparkplatz parken müssen?

Die Verwaltung sieht keine bauordnungsrechtliche Möglichkeit, die Klinikleitung zu verpflichten, dass die Mitarbeiter des Rheumazentrums auf dem „Klinikparkplatz“ parken müssen. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

 

  1. Wie ist der Stand der Entwicklung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für den Be-

reich der Bezirksvertretung Wanne?

Derzeit erfolgt die verwaltungsinterne Abstimmung der Inhalte eines zukünftigen stadtweiten Parkraumbewirtschaftungskonzeptes. Es ist geplant, das Konzept mit externer Unterstützung zu erarbeiten. Eine entsprechende Auftragsvergabe ist für die zweite Jahreshälfte 2015 geplant. Sobald ein inhaltlich gefestigtes Leistungsbild vorliegt, erfolgt eine Mitteilung der Verwaltung in den bürgerschaftlichen Gremien.