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Ratsinformationssystem

Auszug - Schulorganisatorische Maßnahmen im Zuge des Inklusionsprozesses - Auslaufende Auflösung der Förderschule Astrid-Lindgren-Schule, Förderschwerpunkt Lernen, Hedwigstraße 43/45, 44649 Herne (Stadtbezirk Wanne) - Bestimmung von Schwerpunktschulen fürdas Gemeinsame Lernen - Grundschule Ohmstraße, Ohmstraße 2, 44629 Herne (Stadtbezirk Herne-Mitte) - Grundschule Michaelschule, Michaelstraße 16, 44649 Herne (Stadtbezirk Wanne)   

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 28.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2015/0153 Schulorganisatorische Maßnahmen im Zuge des Inklusionsprozesses
- Auslaufende Auflösung der Förderschule Astrid-Lindgren-Schule,
Förderschwerpunkt Lernen, Hedwigstraße 43/45, 44649 Herne (Stadtbezirk Wanne)
- Bestimmung von Schwerpunktschulen für das Gemeinsame Lernen
- Grundschule Ohmstraße, Ohmstraße 2, 44629 Herne (Stadtbezirk Herne-Mitte)
- Grundschule Michaelschule, Michaelstraße 16, 44649 Herne (Stadtbezirk Wanne)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Reschke, Peter - Tel.: 3301
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Bartkowiak, Heike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Bärwald beantragt getrennte Abstimmung der Punkte 1. und 2..

 

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Artikel  3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW S. 336):

 

  1. a) Die Förderschule Astrid-Lindgren-Schule (Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Schul-  

     jahr 2015/2016 (01.08.2015) in der Weise auslaufend aufgelöst, dass keine neuen       Schülerinnen und Schüler in die künftigen Eingangsklassen der Jahrgänge 1 und 5 mehr aufgenommen werden.

b) Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist.

c) Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die auslaufende Auflösung der Förderschule Astrid-Lindgren-Schule angeordnet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

FDP

dafür:

14

7

4

1

 

1

1

dagegen:

1

 

 

 

1

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Die Grundschule Michaelschule wird ab dem Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015) Schwerpunktschule für das gemeinsame Lernen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Körperlich / motorische Entwicklung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

FDP

dafür:

14

7

4

1

 

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

1

 

 

 

1