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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Schulorganisatorische Maßnahmen im Zuge des Inklusionsprozesses - Auslaufende Auflösung der Förderschule Astrid-Lindgren-Schule, Förderschwerpunkt Lernen, Hedwigstraße 43/45, 44649 Herne (Stadtbezirk Wanne) - Bestimmung von Schwerpunktschulen fürdas Gemeinsame Lernen - Grundschule Ohmstraße, Ohmstraße 2, 44629 Herne (Stadtbezirk Herne-Mitte) - Grundschule Michaelschule, Michaelstraße 16, 44649 Herne (Stadtbezirk Wanne) | 2015/0153 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW S. 336):
jahr 2015/2016 (01.08.2015) in der Weise auslaufend aufgelöst, dass keine neuen Schülerinnen und Schüler in die künftigen Eingangsklassen der Jahrgänge 1 und 5 mehr aufgenommen werden. b) Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist. c) Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die auslaufende Auflösung der Förderschule Astrid-Lindgren-Schule angeordnet.
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19.03.2015 - Schulausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW S. 336):
jahr 2015/2016 (01.08.2015) in der Weise auslaufend aufgelöst, dass keine neuen Schülerinnen und Schüler in die künftigen Eingangsklassen der Jahrgänge 1 und 5 mehr aufgenommen werden. b) Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist. c) Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die auslaufende Auflösung der Förderschule Astrid-Lindgren-Schule angeordnet.
Herr Ixert beantragt die getrennte Abstimmung zu den Ziffern 1 und 2 des Beschlussvorschlages.
Frau Klemczak fragt die Mitglieder des Ausschusses, ob Einwände gegen eine getrennte Abstimmung bestehen. Dies ist nicht der Fall.
Abstimmungsergebnis zu Ziffer 1:
Abstimmungsergebnis zu Ziffer 2:
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28.04.2015 - Bezirksvertretung Wanne | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Bärwald beantragt getrennte Abstimmung der Punkte 1. und 2..
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW S. 336):
jahr 2015/2016 (01.08.2015) in der Weise auslaufend aufgelöst, dass keine neuen Schülerinnen und Schüler in die künftigen Eingangsklassen der Jahrgänge 1 und 5 mehr aufgenommen werden. b) Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist. c) Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die auslaufende Auflösung der Förderschule Astrid-Lindgren-Schule angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
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30.04.2015 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW S. 336):
jahr 2015/2016 (01.08.2015) in der Weise auslaufend aufgelöst, dass keine neuen Schülerinnen und Schüler in die künftigen Eingangsklassen der Jahrgänge 1 und 5 mehr aufgenommen werden. b) Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist. c) Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die auslaufende Auflösung der Förderschule Astrid-Lindgren-Schule angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
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12.05.2015 - Haupt- und Personalausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Ixert beantragt getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2.
Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW S. 336):
jahr 2015/2016 (01.08.2015) in der Weise auslaufend aufgelöst, dass keine neuen Schülerinnen und Schüler in die künftigen Eingangsklassen der Jahrgänge 1 und 5 mehr aufgenommen werden. b) Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist. c) Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die auslaufende Auflösung der Förderschule Astrid-Lindgren-Schule angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
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19.05.2015 - Rat der Stadt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Ixert beantragt, über die Punkte 1 und 2 getrennt abzustimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW S. 336): 1. a) Die Förderschule Astrid-Lindgren-Schule (Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015) in der Weise auslaufend aufgelöst, dass keine neuen Schülerinnen und Schüler in die künftigen Eingangsklassen der Jahrgänge 1 und 5 mehr aufgenommen werden. b) Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist. c) Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die auslaufende Auflösung der Förderschule Astrid-Lindgren-Schule angeordnet. 2. Die Grundschule Ohmstraße und die Grundschule Michaelschule werden ab dem Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015) Schwerpunktschulen für das gemeinsame Lernen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Körperlich / motorische Entwicklung.
Abstimmungsergebnis zu 1.:
Abstimmungsergebnis zu 2.:
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Ö 2 | Anfrage: Verunreinigte Außenfläche im Umfeld von Kaufland | 2015/0215 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Anfrage: Trinkgelage am Glückaufplatz | 2015/0216 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Anfrage: Fließender und ruhender Verkehr auf der Hauptstraße im Bereich der Fußgängerzone | 2015/0221 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Vorschlag: Entlastung der Thiesstraße vom Schwerlastverkehr - Bericht und Diskussion | 2015/0217 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Anfrage: Parksituation Rheumaklinik/Parkraumbewirtschaftungskonzept | 2015/0220 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Anfrage: Sitzgelegenheiten am Buschmannshof | 2015/0219 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfrage: Rollsplitt und Wasserfontänen am Buschmannshof | 2015/0222 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Neu- und Ausbau sonstiger Straßen Hier: Karolinenstraße von Heidstr. bis Hedwigstr. und Hedwigstraße von Karolinenstr. bis Claudiusstr. | 2015/0184 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Neu- und Ausbau sonstiger Straßen hier: Grimberger Feld | 2015/0187 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Veräußerung eines Grundstückes im Hinterbereich der Emscherstraße | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||