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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Haupt- und Personalausschusses  

Bezeichnung: des Haupt- und Personalausschusses
Gremium: Haupt- und Personalausschuss
Datum: Di, 17.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Zentralisierung der Betriebshöfe der Fachbereiche Stadtgrün und Sport und Tiefbau und Verkehr an einem zentralen Standort an der Meesmannstraße/Südstraße - mündlicher Bericht -    
Ö 2  
Situation der Hauptschulen und Realschulen in den Stadtbezirken Wanne und Eickel - Endgültige Auflösung der Hauptschule Gustav-Adolf - Stadtbezirk Eickel, - Standortverlegung der Hauptschule Melanchthon - Stadtbezirk Wanne, - Erhöhung der Zügigkeit der gebundenen Ganztagsrealschule Crange - Stadtbezirk Wanne.
Enthält Anlagen
2014/0836  
Ö 3  
Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen in den Stadtbezirken Wanne und Herne-Mitte im Jahr 2015
Enthält Anlagen
2015/0004  
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 246, Wilhelmstraße / Thiesstraße Stadtbezirk Wanne Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 125-Pluto Wilhelm
Enthält Anlagen
2014/0831  
Ö 5  
Vereinbarung mit der BoGeStra über Verrauchungs- und Entfluchtungssimulationen auf den Bahnhöfen der U 35
2014/0847  
Ö 6  
Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 27 des Landschaftsplanes für den Bereich "Landschaftspark um die Fortbildungsakademie des Landesinnenministeriums" - Stadtbezirk Sodingen
Enthält Anlagen
2014/0685  
Ö 7  
Antrag: Änderung der Hauptsatzung (§ 18)
2015/0084  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herne folgende Änderungen der Hauptsatzung zu beschließen:

In § 18 der Hauptsatzung der Stadt Herne wird ein neuer Absatz eingefügt:

(3)              a) Für die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen ist unter Beachtung der Buchstaben b) bis e) der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

              b) Der Rat macht von der Ermächtigung des § 73 Absatz 3 Satz 2 GO NRW Gebrauch und bestimmt, dass für Bedienstete in Führungsfunktionen Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Gemeinde verändern, durch den Rat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister bzw. der Oberbürgermeisterin zu treffen sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

              c) Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, so kann der Rat die Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder treffen. Kommt eine Entscheidung des Rates nach § 18 Absatz 3 Buchstabe b) oder c) Satz 1 nicht spätestens in der auf die erstmalige Beratung folgenden Sitzung zu Stande, so ist die Entscheidung abschließend durch den Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin zu treffen.

              d) Als Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Gemeinde verändern, gelten insbesondere Ernennungen (Einstellung, Anstellung und Beförderung von Beamten, Umwandlung des Beamtenverhältnisses, Übernahme aus dem Angestellten- in das Beamtenverhältnis), Entlassungen von Beamten sowie Abschluss von Arbeitsverträgen, Höhergruppierung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen mit Beschäftigten.

 

              e) Bedienstete in Führungsfunktionen sind Leiter von Organisationseinheiten, die dem Oberbürgermeister bzw. der Oberbürgermeisterin oder einem anderen Wahlbeamten bzw. einer anderen Wahlbeamtin (Beigeordnete/r) oder diesem bzw. dieser in der Führungsfunktion vergleichbaren Bediensteten unmittelbar unterstehen. Als solche gelten insbesondere Leiterinnen oder Leiter von Fachbereichen, Referaten und Instituten, mit Ausnahme von Bediensteten mit Aufgaben eines persönlichen Referenten oder Pressesprechers.

 

   
    17.02.2015 - Haupt- und Personalausschuss
    Ö 7 - abgelehnt
   

Der Haupt- und Personalausschuss lehnt mit 8 gegen 3 Stimmen ab, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt folgende Änderungen der Hauptsatzung:

In § 18 der Hauptsatzung der Stadt Herne wird ein neuer Absatz eingefügt:

„(3)              a) Für die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen ist unter Beachtung der Buchstaben b) bis e) der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

              b) Der Rat macht von der Ermächtigung des § 73 Absatz 3 Satz 2 GO NRW Gebrauch und bestimmt, dass für Bedienstete in Führungsfunktionen Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Gemeinde verändern, durch den Rat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister bzw. der Oberbürgermeisterin zu treffen sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

              c) Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, so kann der Rat die Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder treffen. Kommt eine Entscheidung des Rates nach § 18 Absatz 3 Buchstabe b) oder c) Satz 1 nicht spätestens in der auf die erstmalige Beratung folgenden Sitzung zu Stande, so ist die Entscheidung abschließend durch den Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin zu treffen.

              d) Als Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Gemeinde verändern, gelten insbesondere Ernennungen (Einstellung, Anstellung und Beförderung von Beamten, Umwandlung des Beamtenverhältnisses, Übernahme aus dem Angestellten- in das Beamtenverhältnis), Entlassungen von Beamten sowie Abschluss von Arbeitsverträgen, Höhergruppierung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen mit Beschäftigten.

 

              e) Bedienstete in Führungsfunktionen sind Leiter von Organisationseinheiten, die dem Oberbürgermeister bzw. der Oberbürgermeisterin oder einem anderen Wahlbeamten bzw. einer anderen Wahlbeamtin (Beigeordnete/r) oder diesem bzw. dieser in der Führungsfunktion vergleichbaren Bediensteten unmittelbar unterstehen. Als solche gelten insbesondere Leiterinnen oder Leiter von Fachbereichen, Referaten und Instituten, mit Ausnahme von Bediensteten mit Aufgaben eines persönlichen Referenten oder Pressesprechers.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

OB

dafür:

3

-

-

1

1

1

-

dagegen:

8

5

3

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

-

 

Ö 8  
Enthält Anlagen
Ökologische Beschaffung; Antrag des Ausschusses für Umweltschutz vom 21.01.2015
2014/0852-1  
Ö 9  
Mitteilungen des Oberbürgermeisters    
Ö 10     Anfragen der Stadtverordneten    
Ö 10.1  
Anfrage: KPMG-Gutachten
2015/0086  
N 1     Eigenbetrieb Bäder Herne Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Vergabe Erdarbeiten / Rückbauarbeiten / Wasserhaltung      
N 2     Eigenbetrieb Bäder Herne Wiederrichtung des Freizeit- und Sportbades Wananas - Vergabe des Auftrags Rutschenanlage      
N 3     Mitteilungen des Oberbürgermeisters      
N 4     Anfragen der Stadtverordneten