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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: ./. Bez.: | Nr.: ./. Bez.: | ./. |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: ./. Bez.: | Nr.: ./. Bez.: | ./. |
Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und Personalausschuss beschließt
a) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 246, Wilhelmstraße/Thiesstraße, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
b) die Aufhebung des Beschlusses vom 21.07.1981 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 125, Pluto-Wilhelm
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 246 -Wilhelmstraße / Thiesstraße- umfasst einen Bereich, der durch die Thiesstraße im Osten, die Wilhelmstraße und den Dorneburger Bach im Süden, die LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne im Westen und die Plutohalde sowie das Werksgelände der Innospec im Norden begrenzt wird.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
B. Planungsanlass und –erfordernis
Das Betriebsgelände der RAG wird derzeit nur in Teilbereichen genutzt. Da in der Vergangenheit bereits Teile der RAG-Liegenschaft aus der Bergaufsicht entlassen wurden und zukünftig von der Entlassung weiterer Teilbereiche aus der Bergaufsicht auszugehen ist, soll mittels eines Bebauungsplanes einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Rechnung getragen werden.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Es ist u.a. beabsichtigt, über das Werksgelände der RAG eine direkte Zufahrt von der Wilhelmstraße zum Betrieb der „Innospec“ zu schaffen. Die Straßenführung soll sich überwiegend an den Verkehrsflächen auf dem Werksgelände der RAG orientieren.
Im Zuge dieser Erschließung soll der Bereich zwischen der Thiesstraße und der LWL-Maßregelvollzugsklinik als Gewerbegebiet unter Würdigung der unter Bergaufsicht stehen Flächen entwickelt werden. Aus der Bergaufsicht bereits entlassene sowie zukünftig entwidmete Flächen der RAG sollen dabei zur Reaktivierung brachgefallener Flächen der Ansiedlung von Gewerbebetrieben zugeführt werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 125 –Pluto-Wilhelm– wurde vom Rat der Stadt Herne am 21.07.1981 beschlossen und am 17.08.1981 öffentlich bekannt gemacht. Das Planverfahren zur Festsetzung von Flächen für Versorgungsanlagen zur Errichtung eines Umspannwerks und einer Fernheizanlage sowie die Festsetzung eines Gewerbegebietes im Bereich der heutigen LWL-Maßregelvollzugsklinik wurde 1982 bis zur Offenlage voran getrieben aber danach nicht weitergeführt. Mit Fertigstellung des Umspannwerks und dem Bau der LWL-Maßregelvollzugsklinik verblieb nur ein östlicher Bereich in diesem Bauleitplanverfahrens zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben, die im Plangebiet keine Möglichkeit zur öffentlichen Erschließung aufweist.
Dieser Bereich wird nun durch das Bauleitplanverfahren des Bebauungsplans Nr. 246 –Wilhelmstraße / Thiesstraße– überplant, so dass die Fortführung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 125 entbehrlich wird.
Vor diesem Hintergrund soll zur verfahrensrechtlichen Eindeutigkeit der damalige Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 125 –Pluto-Wilhelm– aufgehoben werden.
D. Voraussichtliche Inhalte der Planung
Der Bebauungsplan wird neben den öffentlichen Verkehrsflächen zur Erschließung der Innospec, der LWL-Maßregelvollzugsklinik und der zukünftigen Gewerbebetriebe auch den Fuß- und Radweg von der Thiesstraße zur Plutohalde planungsrechtlich sichern.
RAG-Flächen, die zukünftig gewerblich genutzt werden sollen, sollen als Gewerbegebiete (GE) gem. § 8 BauNVO festgesetzt werden.
Flächen, die weiterhin unter Bergaufsicht verbleiben sollen, werden im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichnet.
E. Weitere Vorgehensweise
Der nächste Schritt im Planverfahren ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet
2. Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 246, Wilhelmstraße / Thiesstraße
3. Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 125, Pluto-Wilhelm
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | BP 246_Geltungsbereich (706 KB) | |||
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2 | öffentlich | BP 246_Übersichtsplan (778 KB) | |||
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3 | öffentlich | Übersichtsplan BP 125 Pluto Wilhelm (153 KB) |