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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2008 für die Fachbereiche des Baudezernates | 2007/0782 | ||||
Ö 2 | Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XI - Friedrich der Große - in der Stadt Herne vom 25.11.1980 | 2007/0779 | ||||
Ö 3 | Beratung über die Aufstellung des Bebauungsplanes 216 - Bereich Bochumer Straße, Riemker Straße, Südstraße | 2008/0009 | ||||
15.01.2008 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | ||||||
Ö 3 - zurückgezogen | ||||||
Herr Dr. Steiner vom Fachbereich 51/Stadtplanung und Bauordnung erläutert, dass Ende November 2007 im damaligen Fachbereich Stadtplanung ein Bauantrag zur Errichtung eines Getränkemarktes und eines Tierfuttermittelmarktes mit jeweils 456 m² Verkaufsfläche eingegangen ist. In der darauf folgenden Sitzung des Konsultationskreises Einzelhandel, die am 10.12.2007 stattgefunden hat, wurde über das Vorhaben und seine Einzelhandelsverträglichkeit im Hinblick auf das bestehende Nahversorgungskonzept beraten. Im Konsultationskreis bestand Einigkeit darüber, dass eine weitere Verfestigung und Entwicklung von Einzelhandel an diesem Standort nicht erwünscht ist. Da eine baurechtliche Verhinderung des Vorhabens auf der bauplanungsrechtlichen Grundlage des § 34 Abs. 3 BauGB nicht möglich ist, kann dies demzufolge nur unter Anwendung bauleitplanerischer Mittel, d. h., durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes, geschehen. Der seinerzeit vom Antragsteller eingereichte Bauantrag war unvollständig und baurechtlich abschließend nicht prüffähig. Entsprechende Nachforderungen fehlender Unterlagen wurden vom zuständigen Fachbereich gegenüber dem Antragsteller geltend gemacht. In Gesprächen mit dem Antragsteller und seinem Architekten wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Bauantrag aus den genannten Gründen zurückzuziehen, insbesondere auch um unnötige Kosten für ausstehende gutachterliche Untersuchungen zu vermeiden. Antragsteller und Architekt haben daraufhin erwogen, den Antrag formal zurückzuziehen. Da eine Zurückziehung des Bauantrages bis zum heutigen Tage nicht erfolgt ist und aus Gründen größtmöglicher Rechtssicherheit, den Antrag so früh wie möglich nach § 15 BauGB zurückstellen zu können, hat sich die Verwaltung entschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 216 schnellstmöglich beschließen zu lassen. Eine fristgemäße Vorbereitung der Beteiligung des Planungsausschusses war aus dargelegten Gründen daher nicht mehr möglich. Im Anschluss auf die darauf folgende Diskussion zieht Herr Finke den CDU-Antrag zurück. Antrag zurückgezogen |
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Ö 4 | Bericht der Verwaltung und Diskussion zum aktuellen Projektstand des geplanten Einkaufszentrums "Stadttor-Center" am Glückaufplatz - auf Vorschlag der CDU-Fraktion vom 03.01.2008 - | 2008/0012 | ||||
Ö 5 | Bericht der Verwaltung und Diskussion über den derzeitigen Sachstand in Sachen "Schweinemarkt" - auf Vorschlag der CDU-Fraktion vom 02.01.2008 - | 2008/0013 | ||||
Ö 6 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | |||||
Ö 7 | Anfragen der Ausschussmitglieder | |||||
N 1 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | |||||
N 2 | Anfragen der Ausschussmitglieder | |||||