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Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
empfiehlt dem Rat der Stadt, die von den Fachbereichen des Baudezernates
verwalteten Haushaltsansätze des Verwaltungs-haushaltes, soweit sie
nicht in die Zuständigkeit anderer Fachausschüsse fallen, wie vorgeschlagen,
festzusetzen.
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
empfiehlt dem Rat der Stadt, die von den Fachbereichen des Baudezernates verwalteten
Haushaltsansätze des Vermögens-haushaltes, soweit sie nicht in die
Zuständigkeit anderer Fachausschüsse fallen, wie vorgeschlagen, unter
Berücksichtigung der in der Anlage 1 dargestellten Änderung, festzusetzen.
Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 der Zuständigkeitsordnung berät der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung über die Haushaltsplanvoranschläge der Bauverwaltung mit Ausnahme der Voranschläge, für deren Beratung ein anderer Ausschuss zuständig ist. Somit fallen in die Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung die Ansätze des Fachbereiches Stadtplanung und Bauordnung, des Fachbereiches Vermessung und Kataster, sowie des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr, mit Ausnahme der Ansätze für die Stadtentwässerung.
Für das Gebäudemanagement Herne ist der
Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne zuständig.
Für den Fachbereich Stadtgrün ist der Ausschuss
für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe zuständig, sofern nicht auch
hier andere Fachausschüsse betroffen sind.
Eine Auflistung der zur Beratung anstehenden
Unterabschnitte (Anlage 2 a und b) sowie die Darstellungen von Änderungen im
Vermögenshaushalt der Fachbereiche des Baudezernates (Anlage 1) sind beigefügt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Fund VermHH (37 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | Fund VerwHH (40 KB) | ![]() |
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3 | öffentlich | VermHH2008_neu (19 KB) | ![]() |