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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfragen der Ausschussmitglieder  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 15.01.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Finke von der CDU-Fraktion bezieht sich auf eine Mitteilung des Lokalsenders herne 90/acht und fragt nach dem Sachstand und die weitere Vorgehensweise bezüglich des Möbelhauses Zurbrüggen

Herr Finke von der CDU-Fraktion bezieht sich auf eine Mitteilung des Lokalsenders herne 90/acht und fragt nach dem Sachstand und die weitere Vorgehensweise bezüglich  des Möbelhauses Zurbrüggen. 

 

Herr Overath vom Fachbereich 22 / Stadtentwicklung, Stadtforschung und Wahlen erwidert, dass sich das Vorhaben zurzeit im  sogenannten "Konsensverfahren" mit den Mitgliedsstädten im Regionalen Einzelhandelskonzept östliches Ruhrgebiet und angrenzender Bereiche (REHK) befindet. Die erste Sitzung fand am 14. Dezember 2007 statt, die zweite - wohl abschließende - Runde findet am 25. Januar 2008 in Herne statt.

 

Das Konsensverfahren dient dazu, das Vorhaben auf seine Vereinbarkeit mir den Regeln des REHK zur Ansiedlung großflächigen Einzelhandels zu prüfen und gegebenenfalls einen Konsens hierzu zu finden. Neben Gemeinden sind auch die IHK`s, der Einzelhandelsverband und die Bezirksregierung  am Verfahren beteiligt.

Die Region hat die Handelssituation in Herne und insbesondere den erheblichen Kaufkraftabfluss aus Herne im Möbelsegment zur Kenntnis genommen und zeigt sich entgegen anfänglicher starker Ablehnung des Vorhabens zunehmend kompromissfähig und kompromissbereit. 

Nach dem Konsensverfahren hat das Verfahren der "landesplanerischen Anpassung" mit der Bezirksregierung zu erfolgen. Des Weiteren ist das schon eingeleitete Bebauungsplanverfahren mit der Beteiligung der sonstigen angrenzenden Kommunen im Rahmen des Abstimmungsgebotes weiterzuführen. Mit einem erfolgreichen und vom Ergebnis her tragfähigen Konsensverfahren im Rahmen REHK sind die Voraussetzungen für einen positiven Ausgang des landesplanerischen Verfahrens zu steigern.

 

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen