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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Umweltschutz  

Bezeichnung: des Ausschusses für Umweltschutz
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz
Datum: Mi, 27.08.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
European Energy Award - Sachstandsbericht -
2008/0455  
Ö 2  
Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Information über die frühzeitige Beteiligung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Enthält Anlagen
2008/0442  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

Der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht)  öffentlich ausgelegt:

 

1.       Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 14 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) durchgeführt.

2.       Die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

3.       Die unter Pkt. 1 und 2 genannte Öffentlichkeit sowie die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können innerhalb einer Frist von zwei Monaten Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf abgeben.

 

 

   
    19.08.2008 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 1 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt die Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

Der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht)  öffentlich ausgelegt:

 

1.       Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 14 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) durchgeführt.

2.       Die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

3.       Die unter Pkt. 1 und 2 genannte Öffentlichkeit sowie die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können innerhalb einer Frist von zwei Monaten Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf abgeben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    27.08.2008 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 2 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt die Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

Der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht)  öffentlich ausgelegt:

 

1.       Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 14 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) durchgeführt.

2.       Die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

3.       Die unter Pkt. 1 und 2 genannte Öffentlichkeit sowie die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können innerhalb einer Frist von zwei Monaten Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf abgeben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

20

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    28.08.2008 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 2 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung nimmt die Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

Der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht)  öffentlich ausgelegt:

 

1.       Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 14 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) durchgeführt.

2.       Die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

3.       Die unter Pkt. 1 und 2 genannte Öffentlichkeit sowie die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können innerhalb einer Frist von zwei Monaten Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf abgeben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    02.09.2008 - Bezirksvertretung Wanne
    Ö 2 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Bezirksvertretung nimmt die Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

Der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht)  öffentlich ausgelegt:

 

1.       Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 14 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) durchgeführt.

2.       Die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

3.       Die unter Pkt. 1 und 2 genannte Öffentlichkeit sowie die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können innerhalb einer Frist von zwei Monaten Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf abgeben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

--

Enthaltung:

--

 

   
    03.09.2008 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 11 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung nimmt die Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.

 

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht)  öffentlich ausgelegt:

 

1.       Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 14 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) durchgeführt.

2.       Die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

3.       Die unter Pkt. 1 und 2 genannte Öffentlichkeit sowie die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können innerhalb einer Frist von zwei Monaten Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf abgeben.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    04.09.2008 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 7 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung nimmt die Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Herne folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

Der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht)  öffentlich ausgelegt:

 

1.       Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 14 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) durchgeführt.

2.       Die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

3.       Die unter Pkt. 1 und 2 genannte Öffentlichkeit sowie die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können innerhalb einer Frist von zwei Monaten Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf abgeben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

 15

dagegen:

 --

Enthaltung:

 --

 

   
    09.09.2008 - Landschaftsbeirat
    Ö 2 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

Der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht)  öffentlich ausgelegt:

 

1.       Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 14 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) durchgeführt.

2.       Die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

3.       Die unter Pkt. 1 und 2 genannte Öffentlichkeit sowie die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können innerhalb einer Frist von zwei Monaten Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf abgeben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig       

dafür:

14

dagegen:

 

Enthaltung:

 

 

   
    16.09.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 13 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

Der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) öffentlich ausgelegt:

 

1.    Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 14 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) durchgeführt.

2.    Die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

3.    Die unter Pkt. 1 und 2 genannte Öffentlichkeit sowie die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können innerhalb einer Frist von zwei Monaten Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf abgeben.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Hinweis der Protokollführung:      
Die Anlagen sind dem Original der Niederschrift auf CD beigefügt.

 

   
    23.09.2008 - Rat der Stadt
    Ö 12 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

Der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht)  öffentlich ausgelegt:

1.    Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 14 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) durchgeführt.

2.    Die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

3.    Die unter Pkt. 1 und 2 genannte Öffentlichkeit sowie die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können innerhalb einer Frist von zwei Monaten Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf abgeben.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

60

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Hinweis der Protokollführung:      
Die Anlagen sind dem Original der Niederschrift auf CD beigefügt.

 

Ö 3  
Beschluss zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 208 - Am Trimbuschhof -, Stadtbezirke Herne-Mitte und Herne-Sodingen.
2008/0458  
Ö 4  
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 208 - Am Trimbuschhof -, Stadtbezirke Herne-Mitte und Herne-Sodingen.
Enthält Anlagen
2008/0457  
Ö 5  
Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Sachstandsbericht der Verwaltung
2008/0476  
Ö 6  
Lärmaktionsplanung für Herne - auf gemeinsamen Vorschlag der SPD-Fraktion und der Grüne-Fraktion vom 15. August 2008 -
2008/0491  
Ö 7  
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissions- schutzgesetz -BImSchG-; Antrag der Firma Müntefering-Gockeln Wertstoffrecycling & Containerdienst GmbH, Hafenstraße 4 a/b auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Abfallbehandlungsanlage
2008/0481  
Ö 8  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 9  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 9.1  
Lärmminderungspläne für die Stadt Herne - Anfrage der CDU-Fraktion vom 29.07.2008 -
2008/0469  
Ö 9.2  
Zustand der Straßenbeleuchtung unter technischen und ökologischen Aspekten - Anfrage der CDU-Fraktion vom 29.07.2008 -
2008/0470  
Ö 9.3  
Sachstand: Absicherungsmaßnahmen der rekultivierten Thyssenhalde unter dem Gesichtspunkt der Langzeitwirkung - Anfrage der AL-Fraktion vom 07.08.2008 -
2008/0467  
Ö 9.4  
Sachstand Aufstellung lärmgeminderter Glascontainer - Anfrage der AL-Fraktion vom 07.08.2008 -
2008/0468  
Ö 9.5  
Sachstand: Sondergenehmigungen für Schadstoffausstoß des Evonik Industries-Kraftwerks in Baukau - Anfrage der AL-Fraktion vom 11.08.2008 -
2008/0483  
Ö 9.6  
Staubemissionen durch die Fa. BAV und das Kohlelager der DSK - Anfrage der Grüne-Fraktion vom 14. August 2008 -
2008/0490  
N 1     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder