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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0457  

Betreff: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 208 - Am Trimbuschhof -, Stadtbezirke Herne-Mitte und Herne-Sodingen.
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Muhss
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fortnagel, Bettina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
19.08.2008 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
27.08.2008 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
28.08.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
03.09.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.09.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
23.09.2008 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

./.

./.

./.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der  ergänzten Begründung vom 04.08.2008 zum Bebauungsplan Nr. 208

- Am Trimbuschhof- wird zugestimmt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr 208 - Am Trimbuschhof - in der Fassung vom 04.08.2008 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 und im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:1000 dargestellt. Er wird im Norden durch die Castroper Straße und Industriestraße, im Osten durch die Industriestraße, im Süden durch die Vinckestraße und im Westen durch den Ostfriedhof sowie den Tennisclub Grün-Weiß Herne begrenzt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Zeit vom 19.05.2008 bis zum 18.06.2008 erfolgte die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 208, - Am Trimbuschhof - mit Begründung.

Anregungen, die im Planverfahren zu berücksichtigen wären, sind dabei nicht eingegangen. Eine Änderung oder Ergänzung des Planentwurfes ist in dieser Hinsicht nicht erforderlich.

Während  der Offenlage erfolgte am 20.05.2008 jedoch der Beschluss des Rates der Stadt Herne über die Herner Sortimentslisten.

Die neu beschlossenen Listen (Anlage 1 zum Beschluss vom 20.05.2008) weichen in wenigen Teilen von der Fassung ab, die bisher in diesem Planverfahren Grundlage des Offenlegungsbeschlusses waren. Der Bebauungsplanentwurf sowie die Begründung werden der Fassung vom 20.05.2008 angepasst. Dabei handelt es sich ausschließlich um Änderungen, die keine Grundzüge der Planung berühren.

Weiterhin wurde die Begründung zu den Herner Sortimentslisten (Anlage 2 zum Beschluss vom 20.05.2008) auf die konkreten Herner Verhältnisse weiter präzisiert. Die Begründung des Bebauungsplanentwurfes wird ergänzt und angeglichen. Auch hierdurch werden keine Grundzüge der Planung berührt.

Neuer Text ist im Bebauungsplanentwurf sowie der Begründung violett dargestellt und entfallender Text schwarz durchstrichen.

 

Folgende Änderungen ergeben sich gegenüber der bisherigen Fassung:

 

Änderungen im Textteil des Bebauungsplanes sowie der Begründung

 

1. Nummer 4.1 des Textteiles 

 

Die Liste der nahversorgungsrelevanten Sortimente  (Nummer 4.1 des Textteiles)  wird in Klasse 52.2 der Wirtschaftszweige (WZ 2003) um die Worte Getränke und Tabakwaren ergänzt. Getränke sind zwar gemäß 52.25 Unterklasse der Nummer 52.2, jedoch in der Oberzeile 52.2 explizit aufgeführt. Gleiches gilt für den Einzelhandel mit Tabakwaren, der gemäß 52.26 ebenfalls Unterklasse der 52.2 ist. Der Textteil des Bebauungsplanes wird insoweit redaktionell angepasst.

Auch die Begründung wird unter Ordnungspunkt 5.3 (bisher 5.2.1) entsprechend angepasst.

 

2. Nummer 4.2 des Textteiles

 

Die Liste der zentrenrelevanten Sortimente  (Nummer 4.2 des Textteiles)  wird in Klasse 52.2 der Wirtschaftszweige (WZ 2003) ebenfalls um die Worte Getränke und Tabakwaren ergänzt. Die Ausführungen zum vorausgehenden Änderungspunkt 1 zu Nummer 4.1 des Textteiles gelten entsprechend. Auch die Begründung wird entsprechend angepasst.

 

In Klasse 52.3 wird dem Sortiment Drogerieartikel der Text „einschließlich 52.33.2:“ vorangestellt. Dies dient der Klarstellung und einer besseren Lesbarkeit des Planes.

 

Aus den Haushaltsgegenständen der Klasse 52.44.3 werden Kohle-, Gas- und Ölöfen und -herde, Bedarfsartikel für den Garten sowie Möbel und Grillgeräte für Garten und Camping herausgenommen. Die Klasse 52.44.3 erfährt somit eine Herausdifferenzierung von Teilsortimenten.

In der Begründung wird dies entsprechend der Anlage 1 zu den Herner Sortimentslisten entsprechend erläutert.

Nach Nummer 52.44.7 werden aus der Klasse 52.45.1 elektrische Haushaltsgeräte mit einem Gewicht bis zu 10 kg entsprechend den Herner Sortimentslisten neu eingefügt. Die Begründung erhält zu diesem Sachverhalt einen neuen Abschnitt. Dadurch wird die bisherige letzte Zeile der Liste der zentrenrelavanten Sortimente  des Bebauungsplanentwurfes  ersetzt und konkretisiert. Die Zeile „gem. LEPro Elektrohaushaltswaren (Kleingeräte)“ kann deshalb entfallen.

 

3. Sonstige Änderungen im Bebauungsplanentwurf

 

Die Verfahrensleiste wird  hinsichtlich des erreichten Verfahrensstandes ergänzt.

Der Planentwurf erhält die Bezeichnung „Plan zum Satzungsbeschluss“ sowie das Datum 04.08.2008.

 

4. Sonstige Änderungen in der Begründung

 

Die Liste der nichtzentrenrelevanten Sortimente wird um Matratzen aus der Klasse 52.41.1 entsprechend den beschlossenen Herner Sortimentslisten ergänzt.

 

Aus der Nr. 52.45.1 der nichtzentrenrelevanten Sortimente werden elektrische Haushaltsgeräte mit einem Gewicht bis zu 10 kg herausdifferenziert. Diese Geräte wurden in die Liste der zentrenrelevanten Sortimente unter Nr. 52.45.1 entsprechend den Herner Sortimentslisten eingegliedert.

 

Die Begründung zu WZ 52.47( Bücher, Zeitschriften usw. ) der zentrenrelevanten Sortimente wird  an die zutreffende Position zwischen WZ 52.45.3 und 52.48.2 versetzt.

 

Aus  formalen Gründen wird aus dem Ordnungspunkt 5.2.1 der Begründung der Ordnungspunkt 5.3.

 

Grundzüge der Planung werden durch die Ergänzungen und Änderungen im Textteil des Bebauungsplanes sowie der Begründung nicht berührt und eine erneute Offenlegung ist deshalb nicht erforderlich.

 

Das Nahversorgungskonzept 2006 (Einzelhandel in Herne) wird der Vorlage nicht beigefügt, da es den politischen Gremien bereits im März 2007 vorgelegt und beschlossen wurde. Auch das Beifügen der am 20.05.2008 beschlossenen Herner Sortimentslisten erübrigt sich aus gleichem Grunde.

 

Nunmehr kann der Bebauungsplan  Nr. 208 als Satzung beschlossen werden.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Terhoeven

(Stadtrat)

Anlagen:

Anlagen:

-                 Übersichtsplan M. : 1 : 10 000

-                 Bebauungsplanentwurf M.: 1: 1000

-                 Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Begründung vom 04.08.2008 (204 KB) PDF-Dokument (147 KB)