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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
1. Der ergänzten Begründung vom 04.08.2008 zum
Bebauungsplan Nr. 208
- Am Trimbuschhof- wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan
Nr 208 - Am Trimbuschhof - in der Fassung vom 04.08.2008 mit den in violetter
Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab
1:10000 und im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:1000 dargestellt. Er wird im
Norden durch die Castroper Straße und Industriestraße, im Osten durch die
Industriestraße, im Süden durch die Vinckestraße und im Westen durch den
Ostfriedhof sowie den Tennisclub Grün-Weiß Herne begrenzt.
Sachverhalt:
In der Zeit vom 19.05.2008 bis zum 18.06.2008 erfolgte die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 208, - Am Trimbuschhof - mit
Begründung.
Anregungen, die im Planverfahren zu berücksichtigen wären, sind dabei
nicht eingegangen. Eine Änderung oder Ergänzung des Planentwurfes ist in dieser
Hinsicht nicht erforderlich.
Während der Offenlage
erfolgte am 20.05.2008 jedoch der Beschluss des Rates der Stadt Herne über die
Herner Sortimentslisten.
Die neu beschlossenen Listen (Anlage 1 zum Beschluss vom 20.05.2008)
weichen in wenigen Teilen von der Fassung ab, die bisher in diesem
Planverfahren Grundlage des Offenlegungsbeschlusses waren. Der
Bebauungsplanentwurf sowie die Begründung werden der Fassung vom 20.05.2008
angepasst. Dabei handelt es sich ausschließlich um Änderungen, die keine
Grundzüge der Planung berühren.
Weiterhin wurde die Begründung zu den Herner Sortimentslisten (Anlage 2
zum Beschluss vom 20.05.2008) auf die konkreten Herner Verhältnisse weiter
präzisiert. Die Begründung des Bebauungsplanentwurfes wird ergänzt und
angeglichen. Auch hierdurch werden keine Grundzüge der Planung berührt.
Neuer Text ist im Bebauungsplanentwurf sowie der Begründung violett
dargestellt und entfallender Text schwarz durchstrichen.
Folgende Änderungen ergeben sich gegenüber der bisherigen Fassung:
Änderungen im Textteil des Bebauungsplanes sowie der
Begründung
1. Nummer 4.1 des Textteiles
Die Liste der nahversorgungsrelevanten Sortimente (Nummer 4.1 des Textteiles) wird in Klasse 52.2 der
Wirtschaftszweige (WZ 2003) um die Worte Getränke und Tabakwaren ergänzt. Getränke
sind zwar gemäß 52.25 Unterklasse der Nummer 52.2, jedoch in der Oberzeile 52.2
explizit aufgeführt. Gleiches gilt für den Einzelhandel mit Tabakwaren, der
gemäß 52.26 ebenfalls Unterklasse der 52.2 ist. Der Textteil des
Bebauungsplanes wird insoweit redaktionell angepasst.
Auch die Begründung wird unter Ordnungspunkt 5.3 (bisher 5.2.1)
entsprechend angepasst.
2. Nummer 4.2 des Textteiles
Die Liste der zentrenrelevanten Sortimente (Nummer 4.2 des Textteiles) wird in Klasse 52.2 der Wirtschaftszweige (WZ 2003)
ebenfalls um die Worte Getränke und Tabakwaren ergänzt. Die Ausführungen zum
vorausgehenden Änderungspunkt 1 zu Nummer 4.1 des Textteiles gelten
entsprechend. Auch die Begründung wird entsprechend angepasst.
In Klasse 52.3 wird dem Sortiment Drogerieartikel der Text
„einschließlich 52.33.2:“ vorangestellt. Dies dient der Klarstellung und einer
besseren Lesbarkeit des Planes.
Aus den Haushaltsgegenständen der Klasse 52.44.3 werden Kohle-, Gas-
und Ölöfen und -herde, Bedarfsartikel für den Garten sowie Möbel und
Grillgeräte für Garten und Camping herausgenommen. Die Klasse 52.44.3 erfährt
somit eine Herausdifferenzierung von Teilsortimenten.
In der Begründung wird dies entsprechend der Anlage 1 zu den Herner
Sortimentslisten entsprechend erläutert.
Nach Nummer 52.44.7 werden aus der Klasse 52.45.1 elektrische
Haushaltsgeräte mit einem Gewicht bis zu 10 kg entsprechend den Herner
Sortimentslisten neu eingefügt. Die Begründung erhält zu diesem Sachverhalt
einen neuen Abschnitt. Dadurch wird die bisherige letzte Zeile der Liste der
zentrenrelavanten Sortimente des
Bebauungsplanentwurfes ersetzt und
konkretisiert. Die Zeile „gem. LEPro Elektrohaushaltswaren (Kleingeräte)“ kann
deshalb entfallen.
3. Sonstige Änderungen im Bebauungsplanentwurf
Die Verfahrensleiste wird
hinsichtlich des erreichten Verfahrensstandes ergänzt.
Der Planentwurf erhält die Bezeichnung „Plan zum Satzungsbeschluss“
sowie das Datum 04.08.2008.
4. Sonstige Änderungen in der Begründung
Die Liste der nichtzentrenrelevanten Sortimente wird um Matratzen aus
der Klasse 52.41.1 entsprechend den beschlossenen Herner Sortimentslisten
ergänzt.
Aus der Nr. 52.45.1 der nichtzentrenrelevanten Sortimente werden
elektrische Haushaltsgeräte mit einem Gewicht bis zu 10 kg herausdifferenziert.
Diese Geräte wurden in die Liste der zentrenrelevanten Sortimente unter Nr.
52.45.1 entsprechend den Herner Sortimentslisten eingegliedert.
Die Begründung zu WZ 52.47( Bücher, Zeitschriften usw. ) der
zentrenrelevanten Sortimente wird
an die zutreffende Position zwischen WZ 52.45.3 und 52.48.2 versetzt.
Aus formalen Gründen wird
aus dem Ordnungspunkt 5.2.1 der Begründung der Ordnungspunkt 5.3.
Grundzüge der Planung werden durch die Ergänzungen und Änderungen im
Textteil des Bebauungsplanes sowie der Begründung nicht berührt und eine
erneute Offenlegung ist deshalb nicht erforderlich.
Das Nahversorgungskonzept 2006 (Einzelhandel in Herne)
wird der Vorlage nicht beigefügt, da es den politischen Gremien bereits im März
2007 vorgelegt und beschlossen wurde. Auch das Beifügen der am 20.05.2008
beschlossenen Herner Sortimentslisten erübrigt sich aus gleichem Grunde.
Nunmehr kann der Bebauungsplan
Nr. 208 als Satzung beschlossen werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
(Stadtrat)
Anlagen:
- Übersichtsplan M. : 1 : 10 000
- Bebauungsplanentwurf M.: 1: 1000
- Begründung
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Begründung vom 04.08.2008 (204 KB) | ![]() |