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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
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Beschlussvorschlag:
Es ist kein Beschluss erforderlich.
Sachverhalt:
Während der öffentlichen
Auslegung vom 19.05.2008 bis zum 18.06.2008 gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 208 - Am Trimbuschhof -, sind keine
Anregungen zum Planentwurf eingegangen.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
Terhoeven
(Stadtrat)