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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Schulausschusses  

Bezeichnung: des Schulausschusses
Gremium: Schulausschuss
Datum: Do, 01.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     JEKI - jedem Kind ein Instrument
2007/0110  
Ö 2     Bildungspartnerschaft NRW - Bibliothek und Schule - - mündlicher Bericht -
2007/0114  
Ö 3  
§ 61 Schulgesetz, Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters hier: Benennung von Mitgliedern des Schulträgers für die Schulkonferenzen
2007/0113  
Ö 4  
Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen nach Wegfall der Schulbezirksgrenzen; Festlegung der Zügigkeit
Enthält Anlagen
2007/0117  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

   
    01.03.2007 - Schulausschuss
    Ö 4 - beschlossen
    Es wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Es wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

14

dagegen:

0

Enthaltung:

7

 

   
    08.03.2007 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 8 - geändert beschlossen
    Frau Przybyl stellt für die SPD-Fraktion folgenden Äderungsantrag:

Frau Przybyl stellt für die SPD-Fraktion folgenden Äderungsantrag:

 

Satz 3 des Beschlussvorschlages soll nach „...Schulräume vorhanden sind...“ wie folgt ergänzt werden

 

 „– sofern es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst, Medien, Mehrzweckräume und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt –„

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

6

Enthaltung:

2

 

Danach stellt Herr Brüggemann den Beschlussvorschlag mit der Änderung zur Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, – sofern es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst, Medien, Mehrzweckräume und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt – der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

6

Enthaltung:

2

 

   
    13.03.2007 - Bezirksvertretung Wanne
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind - sofern es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume / Mehrzweckräume wie z.B. für Werken, Kunst, Medien und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt - ,der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

7

dagegen:

5

Enthaltung:

3

 

   
    14.03.2007 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 6 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

11

dagegen:

4

Enthaltung:

0

 

Anmerkung des Schriftführers:

Die o.a. tabellarische Übersicht ist Anlage zum Original der Niederschrift.

 

Die von Frau Meißner-Moroz zur Einsicht gewünschte Stellungnahme der Katholischen Grundschule an der Bergstraße ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2007-0117_A2-StellungSchulK (91 KB)      
   
    15.03.2007 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 6 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

5

Enthaltung:

1

 

   
    15.03.2007 - Integrationsrat
    Ö 3 - geändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Herne folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind – sofern es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst, Medien, Mehrzweckräume und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt - , der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

3

Enthaltung:

1

 

   
    20.03.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 11 - geändert beschlossen
    Herr Stadtverordneter Dr

Herr Stadtverordneter Dr. Dudda schlägt in einem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion mit der GRÜNEN Fraktion vor, statt der beschlossenen Änderungsvorschläge der Bezirksvertretungen in dem Beschlussvorschlag der Verwaltung den Terminus „Schulräume“ in „Klassenräume“ zu ändern.

 

Herr Oberbürgermeister Schiereck lässt über den Änderungsvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

  6

Enthaltung:

 --

 

Danach lässt er über den geänderten Beschluss abstimmen:

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

  6

Enthaltung:

 --

 

   
    27.03.2007 - Rat der Stadt
    Ö 12 - beschlossen
    Frau Stadtverordnete Beuermann erkundigt sich nach dem in der Sitzungsvorlage erwähnten Musterraumprogramm des Landes

Frau Stadtverordnete Beuermann erkundigt sich nach dem in der Sitzungsvorlage erwähnten Musterraumprogramm des Landes. Frau Stadträtin Thierhoff kündigt an, der Niederschrift das Programm beizufügen (Anlage).

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

39

dagegen:

25

Enthaltung:

 --

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2007-0117_A1_AufnahmerahmenGrundschulen2008-09 (35 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2007-0117_A2-Raumprogramm (855 KB)      
Ö 5  
Erweiterung der Offenen Ganztagsschule an der Schillerschule - Stadtbezirk Herne-Mitte -
Enthält Anlagen
2007/0111  
Ö 6  
Umbau und Einrichtung eines multifunktionalen Unterrichtsraumes am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung
Enthält Anlagen
2007/0112  
Ö 7     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 8     Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 8.1     Offene Ganztagsschule
2007/0135  
N 1     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder