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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Schulausschuss beschließt:
1. Der Schulausschuss entsendet als stimmberechtigtes Mitglied des Schulträgers in den Schulkonferenzen gem. § 61 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz NRW in der Fassung vom 27. 06. 2006
den Sprecher/die Sprecherin der Vertreter der SPD-Fraktion des Rates der Stadt im Schulausschuss (Frau Klemczak)
sowie für den Verhinderungsfall in folgender Reihenfolge
2. Der Schulausschuss benennt als beratende Mitglieder des Schulträgers in den Schulkonferenzen gem. § 61 Abs. 2 Satz 3 Schulgesetz NRW in der Fassung vom 27. 06. 2006
jeweils einen Vertreter/eine Vertreterin der beiden Fraktionen des Rates der Stadt im Schulausschuss, die im Vorstellungsgremium des Schulausschusses vertreten sind und im Einzelfall in den Schulkonferenzen nicht bereits gemäß Ziffer 1 vertreten sind
sowie
den Oberbürgermeister bzw. eine von ihm benannte Vertreterin/einen von ihm benannten Vertreter.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
21 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |