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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt:
Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
14 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
7 |