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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Umweltschutz  

Bezeichnung: des Ausschusses für Umweltschutz
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz
Datum: Mi, 07.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:07 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Lärmaktionsplan für die Stadt Herne
Enthält Anlagen
2018/0148  
Ö 2  
Enthält Anlagen
Arbeitsbereich kommunaler Klimaschutz - Jahresplanung 2018
2018/0143  
Ö 3  
Bebauungsplan Nr. 250 - Kirchstraße / Baueracker - Stadtbezirk Sodingen 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3.Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Enthält Anlagen
2018/0109  
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 252 - Jürgens Hof - Stadtbezirk Sodingen 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Enthält Anlagen
2018/0118  
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 247 - Courrieresstraße - Stadtbezirk Sodingen Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Enthält Anlagen
2018/0139  
Ö 6  
Baumspenden und -patenschaften
Enthält Anlagen
2018/0160  
Ö 7  
Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 8  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 8.1  
Auswirkungen geänderte Baumschutzsatzung
Enthält Anlagen
2018/0161  
    07.03.2018 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 8.1 - zur Kenntnis genommen
   

 

Herr Kuhl vom Fachbereich 55 / Stadtgrün ist es für ein Resümee eindeutig zu früh, da für eine Baum-Entfernung 2 Jahre und für eine Baum-Neupflanzung 3 Jahre Zeit ist. Folgende Antworten erfolgen zur Niederschrift:

.

 

Frage 1:     Wie viele Anträge auf Baumentfernung wurden aufgrund der Erweiterung der Ausnahmetatbestände gestellt und genehmigt?

 

 

Antwort 1:

Im Zeitraum Januar 2017 bis Januar 2018 wurden insgesamt 429 Anträge auf Fällgenehmigung gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne beim Fachbereich Stadtgrün gestellt. Davon waren 64 Anträge mit der Gebäudenähe, bzw. einem geringeren Abstand von 5m zum Wohngebäude (§5 Abs. 1e), 16 Anträge mit dem Austausch Nadel- gegen Laubbäume (§5 Abs. 1h) und 2 Anträge mit Verschattung des Gebäudes (§5 Abs. 1g) begründet.

Alle Anträge wurden positiv entschieden.

 

 

Frage 2:Bei wie vielen der genehmigten Anträge wurde bis jetzt der Nachweis der Durchführung der Ersatzpflanzung vorgelegt?

 

und Frage 3:    Wie viele Antragsteller haben bis zum jetzigen Zeitpunkt Ersatzpflanzungen durchgeführt, wie viele Ausgleichszahlungen?

 

Antwort  2 und 3:

Für alle 64 Anträge waren die Bescheide, bis auf sechs, gemäß § 6 der Baumschutzsatzung mit der Auflage der Ersatzpflanzung bzw. Ausgleichszahlung verbunden. Bei den 6 Anträgen ohne Auflage handelt es sich um stark geschädigte Bäume (§ 5 Abs. 1d), bei denen der Gebäudeabstand nicht ausschlaggebend war. Bis heute haben sich 9 Antragsteller für die festgesetzte Ausgleichszahlung entschieden.

 

Die Fristen für die Durchführung der, mit Bescheiden aus dem Jahr 2017 festgesetzten Ersatzpflanzungen, laufen noch bis 30.04. bzw. 31.12.2018, so dass erst Ende diesen Jahres eine erste aussagekräftige Bilanz gezogen werden kann.

 

 

Frage 4:        Wie hoch ist zur Zeit die zur Verfügung stehende Summe aller Ausgleichszahlungen für die Entfernung von geschützten Bäumen?

 

Antwort 4:

Aussagen über die Summe aller Ausgleichszahlungen zu einem bestimmten Zeitpunkt sind aus folgenden Gründen nicht möglich:

 

  • Die Antragsteller / Eigentümer können sich innerhalb von zwei bzw. drei Pflanzzeiten entscheiden, ob sie pflanzen oder zahlen möchten, sodass ein fester Betrag nicht kalkulierbar ist.

 

  • Bei den zu entrichtenden Ausgleichzahlungen handelt es sich um einen laufenden Prozess von Erträgen und Aufwendungen für neue Bäume. Da die Verwaltung gemäß § 9 der Baumschutzsatzung die Ausgleichszahlungen nur zweckgebunden für Ersatzpflanzungen verwenden kann, erfordert die Festlegung der zu pflanzenden Bäume und deren Standorte längere Planungs- und Ausschreibungszeiten, sodass auch in diesem Zusammenhang keine bestimmten Summen abgerufen werden können.

 

  • Im Jahresmittel werden Ausgleichszahlungen gemäß den Bestimmungen der Baumschutzsatzung in Höhe von etwa 25.000,-- bis 30.000,-- Euro  entrichtet.

 

 

 

 

N 1     Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder