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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kuhl vom Fachbereich 55 / Stadtgrün ist es für ein Resümee eindeutig zu früh, da für eine Baum-Entfernung 2 Jahre und für eine Baum-Neupflanzung 3 Jahre Zeit ist. Folgende Antworten erfolgen zur Niederschrift:
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Frage 1: Wie viele Anträge auf Baumentfernung wurden aufgrund der Erweiterung der Ausnahmetatbestände gestellt und genehmigt?
Antwort 1:
Im Zeitraum Januar 2017 bis Januar 2018 wurden insgesamt 429 Anträge auf Fällgenehmigung gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne beim Fachbereich Stadtgrün gestellt. Davon waren 64 Anträge mit der Gebäudenähe, bzw. einem geringeren Abstand von 5m zum Wohngebäude (§5 Abs. 1e), 16 Anträge mit dem Austausch Nadel- gegen Laubbäume (§5 Abs. 1h) und 2 Anträge mit Verschattung des Gebäudes (§5 Abs. 1g) begründet.
Alle Anträge wurden positiv entschieden.
Frage 2:Bei wie vielen der genehmigten Anträge wurde bis jetzt der Nachweis der Durchführung der Ersatzpflanzung vorgelegt?
und Frage 3: Wie viele Antragsteller haben bis zum jetzigen Zeitpunkt Ersatzpflanzungen durchgeführt, wie viele Ausgleichszahlungen?
Antwort 2 und 3:
Für alle 64 Anträge waren die Bescheide, bis auf sechs, gemäß § 6 der Baumschutzsatzung mit der Auflage der Ersatzpflanzung bzw. Ausgleichszahlung verbunden. Bei den 6 Anträgen ohne Auflage handelt es sich um stark geschädigte Bäume (§ 5 Abs. 1d), bei denen der Gebäudeabstand nicht ausschlaggebend war. Bis heute haben sich 9 Antragsteller für die festgesetzte Ausgleichszahlung entschieden.
Die Fristen für die Durchführung der, mit Bescheiden aus dem Jahr 2017 festgesetzten Ersatzpflanzungen, laufen noch bis 30.04. bzw. 31.12.2018, so dass erst Ende diesen Jahres eine erste aussagekräftige Bilanz gezogen werden kann.
Frage 4: Wie hoch ist zur Zeit die zur Verfügung stehende Summe aller Ausgleichszahlungen für die Entfernung von geschützten Bäumen?
Antwort 4:
Aussagen über die Summe aller Ausgleichszahlungen zu einem bestimmten Zeitpunkt sind aus folgenden Gründen nicht möglich: