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Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
1.Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsver-fahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.
2.Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 05.02.2018 wird zugestimmt.
3.Der Bebauungsplan Nr. 250 - Kirchstraße / Baueracker - vom 05.02.2018 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich liegt westlich der Kirchstraße bzw. südlich der Straße „Baueracker“. Er wird im Norden durch die Wohngrundstücke Kirchstraße 61, Baueracker 22 i - m, 24 und 26 sowie einen Teil der Kirchstraße begrenzt, im Süden durch mehrere Wohngebäude an der Henin-Beaumont-Straße, im Osten durch die Wohngrundstücke Kirchstraße 53 bis 59 sowie im Westen durch die Fläche des angrenzenden Umspannwerks.
Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan (Anlage 1) und in der Planzeichnung (Anlage 2) dargestellt.
B. Planungsanlass und -erfordernis
Die im Bebauungsplan Nr. 157 „Mont-Cenis I/III“ sowie zum Teil im Bebauungsplans Nr. 15/1 - An der Linde - Baueracker - Kirchstraße als Mischgebiete festgesetzten Flächen der Kirchstraße 57a werden derzeit nicht mehr als solche genutzt. Von der westlich angrenzenden Fläche des Umspannwerkes der Stadtwerke Herne wird zudem ein Teilbereich ebenfalls nicht mehr als Umspannwerk genutzt. Die Fläche der Stadtwerke Herne ist durch den Bebauungsplan Nr. 157 „Mont-Cenis I/III“ als Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und die Abfallbeseitigung sowie für Ablagerungen mit der Zweckbestimmung „Umspannwerk“ festgesetzt. Um diese beiden Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen und die Erschließung zu sichern, ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 250 - Kirchstraße / Baueracker - erforderlich. Dieser soll entsprechend der vorhandenen hohen Nachfrage nach Wohnraum als Wohngebiet entwickelt werden.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Stadt Herne beabsichtigt, in der unmittelbaren Nähe des derzeitigen Siedlungsrandes im Bereich der Straßen Kirchstraße und Baueracker ein neues Wohngebiet auszuweisen. Die betreffende Fläche ist zurzeit zum großen Teil brach liegend. Da eine hohe Nachfrage nach qualitativ hochwertigem Wohnraum besteht, dieses Gebiet innerorts gut erschlossen werden kann und die wesentlichen Nahversorgungseinrichtungen vorhanden sind, soll in diesem Bereich ein qualitativ hochwertiges Wohnquartier entstehen. Entsprechend der derzeitigen Nachfrage soll ein Wohnquartier für freistehende Einzel- und Doppelhäuser entwickelt werden. Hierdurch wird der Ortsteil gestärkt und aufgewertet. Zudem wird die Neuausweisung von Wohnbauflächen „auf der grünen Wiese“ reduziert und die Innenentwicklung von Herne gefördert. Dadurch können höherwertige Flächen für Natur und Landschaft im Sinne des Gebots des § 1a BauGB zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden vor Eingriffen geschützt werden. Zur Schaffung eines Wohnquartieres ist auch die Sicherung der verkehrlichen Erschließung notwendig, die durch die erforderlichen öffentlichen und privaten Verkehrsflächen sichergestellt werden soll.
Die geplante städtebauliche Struktur soll sich in das bestehende Bild der sie umschließenden Wohnbebauung einfügen und deren Maßstab aufgreifen. Dabei soll ein zusammenhängendes Wohnquartier entstehen, das harmonisch in die umgebende Wohnbebauung übergeht. Daher soll das Plangebiet auch im Hinblick auf die aktuelle Nachfrage als Wohnquartier für zwei- bis dreigeschossige Einzel- und Doppelhäuser entwickelt werden. Die Geschossigkeit soll dabei von der Kirchstraße aus in nordwestlicher Richtung abnehmen, um den Übergang zum Siedlungsrand städtebaulich harmonisch darzustellen. Das Wohnquartier soll dabei in zwei Bereiche gegliedert werden, die jeweils mit einem privaten Platz enden, um die Erschließung zu sichern und um ein städtebauliches zusammenhängendes Bild zu schaffen. Die Haupterschließung des Wohngebietes erfolgt durch die neue Straße Bruno-Danek-Weg im Norden. Die innere Erschließung endet mit einer Wendeanlage, die jedoch für Abfallsammelfahrzeuge, die Feuerwehr und weitere Rettungsfahrzeuge in der Weiterführung zur Kirchstraße durchfahren werden kann, so dass ein durch KFZ-Verkehr nur gering belastetes, ruhiges Wohnquartier entsteht. An diese Erschließung werden auch teilweise außerhalb des Plangebietes befindliche Grundstücke angeschlossen, so dass auch hier eine verbesserte bauliche Entwicklung möglich ist. Die öffentlichen Verkehrsflächen dienen gleichzeitig der Unterbringung von öffentlichen Stellplätzen sowie weiteren erforderlichen Anlagen für die Straße.
D. Inhalte der Planung
Der Bebauungsplan setzt „Allgemeine Wohngebiete“ gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. Dieser Baugebietstyp stellt die geplanten wohnbaulichen Nutzungen in den Vordergrund und ermöglicht auch weitere, mit dem Wohnen verträgliche Nutzungen.
Die zulässigen Maße der baulichen Nutzung, die Bauweisen und die überbaubaren Grundstücksflächen ermöglichen die Errichtung zeitgemäßer Einzel- und Doppelhäuser.
Die innere verkehrliche Erschließung des Plangebiets erfolgt durch eine öffentliche Verkehrsfläche, an die zwei Flächen, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belastet werden, angeschossen werden, die der Erschließung der Wohngebiete dienen. Zur öffentlich-rechtlichen Absicherung des Baus der Erschließungsanlage wird ein Erschließungsvertrag mit einem Erschließungsträger geschlossen.
E. Bisheriges Planverfahren
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 26.06.2015 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 250 - Kirchstraße / Baueracker - gefasst.
Am 21.05.2015 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 02.09.2015 durchgeführt. Der Öffentlichkeit wurde außerdem vom 02.09.2015 bis zum 16.09.2015 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planunterlagen konnten bis zum 16.09.2015 im Rathaus Wanne und im Internetauftritt der Stadt Herne eingesehen werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 03.07.2017 bis zum 04.08.2017.
Die im Laufe der Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen wurden teilweise zur Kenntnis genommen, teilweise führten sie zu geringfügigen Änderungen bzw. Ergänzungen im Planentwurf. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den eingegangenen Anregungen sind im Abwägungsprotokoll, das als Anlage 4 beigefügt ist, dargelegt.
Die Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 27.11.2017 bis zum 15.01.2018. Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 15.01.2018 zu den vorgelegten Planunterlagen zu äußern. Für einen TÖB wurde die Frist bis zum 26.01.2018 verlängert. Die vorgebrachten Anregungen wurden teilweise zur Kenntnis genommen, teilweise führten sie zu redaktionellen Änderungen im Planentwurf.
Am 07.11.2017 hat der Haupt- und Personalausschuss beschlossen, den Planentwurf einschließlich Begründung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Aufgrund der stattgefundenen Weihnachts- und Betriebsferien des Fachbereichs Umwelt- und Stadtplanung der Stadt Herne wurde die Auslegungszeit verlängert. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 27.11.2017 bis zum 15.01.2018. Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.
F. Änderungen in den Planunterlagen zum Satzungsbeschluss gegenüber der Entwurfsfassung der öffentlichen Auslegung
Änderungen im Bebauungsplanentwurf
1. Der Bebauungsplanentwurf erhält die ergänzende Bezeichnung „Plan zum Satzungsbeschluss“ und das Datum 05.02.2018.
2. In der unten stehenden Verfahrensleiste sind die Daten der bisher erfolgten Verfahrensschritte nachgetragen.
Die Änderungen / Ergänzungen sind in violetter Farbe markiert.
Änderungen in der Begründung
1. Die Begründung erhält das Datum 05.02.2018 und die Bezeichnung „Entwurf zum Satzungsbeschluss“. Änderungen in der Begründung sind in kursiver Schrift und grau hinterlegt (Beispiel: Seveso-III) vorgenommen. Entfallende Textpassagen sind durchgestrichen und ebenfalls grau hinterlegt markiert (Beispiel: Sevseo-III).
Die Änderungen betreffen nachfolgende Seiten bzw. Kapitel:
- Seite 1, Deckblatt
- Seite 2, Inhaltsverzeichnis
- Seite 10, Kapitel 4
- Seite 13, Kapitel 5.1.6.
- Seite 16, Kapitel 5.1.9.
Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB bzw. der Behörden und Sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB im Hinblick auf § 4a Absatz 3 BauGB auf Grund der unter E. angeführten Änderungen / Ergänzungen ist nicht erforderlich.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
• Messung und Bewertung der elektrischen Feldstärke und der magnetischen Flussdichte (RWE Netzservice GmbH - Eurotest - Prüfinstitut)
• Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 250 ´Kirchstraße / Baueracker` Herne Sodingen - Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I -
• Geotechnischer Bericht über die Baugrundverhältnisse im Bereich der Liegenschaft Kirchstraße in Herne Gemarkung Sodingen, Flur 3, Flurstücke 218, 259, und 260 - Orientierende Untersuchung
• Geotechnischer Bericht über die Baugrundverhältnisse im Bereich der Liegenschaft Kirchstraße in Herne Gemarkung Sodingen, Flur 3, Flurstück 579 - Orientierende Untersuchung
• Bauvorhaben Kirchstraße / Baueracker in Herne - Sodingen, Bericht über orientierende Bodenuntersuchungen
• Sanierungsuntersuchung/ Sanierungsplan für das Baugrundstück Kirchstraße / Baueracker in Herne, Flurstücke 262 und 379 tlw., Flur 11, Gemarkung Sodingen
• Neubau Wohnbebauung Kirchstraße / Baueracker 44627 Herne, Geräuschimmissionsuntersuchung - Straße - Be-Nr. 6909/17-2a H/OP
• Neubau Wohnbebauung Kirchstraße / Baueracker 44627 Herne, Geräuschimmissionsuntersuchung - Umspannwerk - Be-Nr. 6909/17-1b H/OP
• Allgemeine Vorprüfung für den geplanten Bau einer Straße nach Landesrecht im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 250 - Kirchstraße / Baueracker
Die Anlage 2 ist der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschlussfassenden Gremien digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.