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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Sportausschusses  

Bezeichnung: des Sportausschusses
Gremium: Sportausschuss
Datum: Mi, 26.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:30 Anlass: Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sachstand Projekt "Integration von Neuzugewanderten"
Enthält Anlagen
2017/0254  
Ö 2  
Gesamtstädtisches Entwicklungskonzept ungedeckter Sportanlagen
Enthält Anlagen
2017/0245  
Ö 3  
Modernisierung / Belagsaustausch beim Groß- und beim Kleinspielfeld des Sportplatzes an der Bergstraße im Stadtbezirk Herne-Mitte
2017/0251  
Ö 4  
Material für Eigenleistungen der Vereine hier: Haushaltsjahr 2017
Enthält Anlagen
2017/0244  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss beschließt, die Mittel für den Bereich - Material für Eigenleistungen der Vereine (Transferaufwendungen) - für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von zusammen 54.000,00 wie folgt zu verteilen:

 

1.      Bis zu 27.000,00 für die Maßnahmen, die zusammen mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) durchgeführt werden sollen.

Fördervoraussetzung ist, dass der jeweilige Verein einen angemessenen Anteil an der Durchführung der Maßnahmen durch finanzielle Beteiligung oder Eigenarbeit übernimmt.

 

2.      Bis zu 27.000,00 für Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen abgeschlossen oder geplant sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt) bzw. Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw. Gebäuden abgeschlossen oder geplant sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt).

 

Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel freigegeben werden, so sind die oben angesprochenen Bereiche entsprechend zu kürzen.      

   
    26.04.2017 - Sportausschuss
    Ö 4 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Sportausschuss beschließt, die Mittel für den Bereich - Material für Eigenleistungen der Vereine (Transferaufwendungen) - für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von zusammen 54.000,00 wie folgt zu verteilen:

 

1.      Bis zu 27.000,00 für die Maßnahmen, die zusammen mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) durchgeführt werden sollen.

Fördervoraussetzung ist, dass der jeweilige Verein einen angemessenen Anteil an der Durchführung der Maßnahmen durch finanzielle Beteiligung oder Eigenarbeit übernimmt.

 

2.      Bis zu 27.000,00 für Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen abgeschlossen oder geplant sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt) bzw. Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw. Gebäuden abgeschlossen oder geplant sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt).

 

Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel freigegeben werden, so sind die oben angesprochenen Bereiche entsprechend zu kürzen.      

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

SSB

 

dafür:

20

7

4

1

1

1

0

1

5

 

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 5  
Zuschüsse an Vereine nach den Sportförderrichtlinien - Förderzusage an den DJK Falkenhorst 1909 e. V.
Enthält Anlagen
2017/0242  
Ö 6  
Zuschüsse an Vereine nach den Sportförderrichtlinien - Förderzusage an den SC Constantin 1930 Herne-Mark e. V.
Enthält Anlagen
2017/0246  
Ö 7  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 8  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 8.1  
Anfrage: Abrieb Kunstrasenplätze
Enthält Anlagen
2017/0259  
Ö 8.2  
Anfrage: Umbau Tennenplätze zu Kunstrasenplätze
Enthält Anlagen
2017/0262  
N 1     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder