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Auszug - Anfrage: Abrieb Kunstrasenplätze  

des Sportausschusses
TOP: Ö 8.1
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 26.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
2017/0259 Anfrage: Abrieb Kunstrasenplätze
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Mike Lautenschläger
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Beteiligt:FB 55 - Stadtgrün
Bearbeiter/-in: Schön, Benjamin   
 
Beschluss


Untersuchungen schwedischer Universitäten und Umweltbehörden verweisen auf den hohen Eintrag von Klein- und Mikroplastik aus Kunstrasenplätzen in die Umwelt und hier besonders den Gewässern. Als Mikroplastik werden Kunststoffteilchen bezeichnet, die hinsichtlich ihrer Größe im Mikro und Nanometerbereich liegen. Ursächlich für den Eintrag ist der Abrieb und dieser hängt wiederum von der Pflege des Platzes ab. Der Abrieb haftet dann an der Sportkleidung und wird durch die Wäsche ins Gewässer eingetragen. Größere Plastikteilchen werden hier dann weiter zersetzt. Die Plastikteilchen gelangen so in die Nahrungskette z.B. von Fischen.

Einfache Vorkehrungen bei der Platzpflege und der Reinigung können hier den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt sehr deutlich mindern und sichern natürlich auch eine einwandfreie sportliche Nutzung.

Aufgrund der schwedischen Untersuchungen und Eintragsabschätzungen wird die Dimension des Problems deutlich. Aus dem Abrieb von Autoreifen gelangen 13.500 t/a Mikroplastik in die Umwelt, durch Kunstrasenplätze 4.000 t/a und durch Hygiene- und Kosmetikartikel rund 70 t/a.

In Deutschland beginnt gerade die Umstellung von Sportanlagen auf Kunststoffbeläge. Es ist daher sinnvoll, bei der Errichtung neuer Anlagen die Erfahrungen aus anderen Ländern und anderen Platzbetreibern zu berücksichtigen.

Schon lange bekannt ist, dass gerade billige Füllstoffe, sogenannte SBR-Granulate, die in der Regel aus recycelten Reifen und Gummidichtungen bestehen, besonders gefährlich sind, da sie aufgrund des Ursprungsmaterials viele krebserregende Stoffe beinhalten. Einige Hersteller lehnen die Verwendung dieser Materialien ab; verbaut werden sie aber immer noch.

Als deutlich weniger gefährlich gelten die EPDM-Granulate. Neu am Markt sind jetzt Füllmaterialien auf der Basis von Kork oder Kokosnuss.

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

1. Werden bei der Platzpflege die empfohlenen hohen Pflegestandards angewendet?

2. Ist sichergestellt, dass keine SBR-Granulate verwendet werden?

3. Hat die Verwaltung die Verwendung von Füllmaterial auf Basis von Kork oder Kokosnuss geprüft?

4. Wenn ja, wie ist die Einschätzung? Können die bestehenden Plätze umgestellt werden oder gibt es Einschränkungen?

 

Die Anfrage wird von Herrn Friedhoff beantwortet:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Ja, die Platzpflege orientiert sich dabei an den Vorgaben der Hersteller und wird dementsprechend umgesetzt.

 

Es werden nur EPDM-Granulate verwendet.

 

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Nein, bislang wird dieses Füllmaterial nicht benutzt, da diese Materialien relativ neu auf dem Markt sind. Aussagekräftige Erfahrungswerte müssten im Rahmen von Langzeiterfahrungen definiert werden. Gerechnet werden muss bei diesen Materialien mit einer natürlichen Reaktion auf Witterungseinflüsse. Die Materialien verfügen über ein relatives niedriges Gewicht, was bei Starkregenereignissen zu verstärkten Wegschwimmreaktionen führen kann. In trockenem Zustand wurde zudem eine hohe elektrostatische Aufladung und Anhaftung festgestellt, was zu einem erhöhten Rollwiderstand des Balles und zu einer Senkung des Ballrücksprunges führt. Die Verwaltung wird den Markt zunächst weiter beobachten.