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Auszug - Anfrage: Umbau Tennenplätze zu Kunstrasenplätze  

des Sportausschusses
TOP: Ö 8.2
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 26.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
2017/0262 Anfrage: Umbau Tennenplätze zu Kunstrasenplätzen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Corinna Schönwetter
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Schön, Benjamin
 
Beschluss


Die Forschungsstelle Kommunale Sportentwicklungsplanung Wuppertal empfiehlt in ihrem Bericht „Grundlagen der Sportentwicklung in Herne“ aus dem Jahr 2013 als Maßnahmen zur Aufwertung von Fußballstandorten 

  • die Aufwertung der besonders hoch und der stark ausgelasteten Standorte
  • sowie die Aufwertung von „zentralen Standorten“ in den Stadtbezirken.

Laut Bedarfsanalyse in diesem Bericht weist der zentral im Stadtteil Holsterhausen gelegene Fußballplatz Horststadion neben vier weiteren Plätzen eine „sehr hohe Auslastung“ aus.

Als gesamtstädtische Maßnahmen schlägt das Gutachten vor, die zentralen Standorte zu optimieren sowie eine „Kunstrasenquote“ inkl. Prioritätenliste festzulegen.

Für den Umbau eines Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz sieht die Stadt Herne seit 2014 die Zahlung eines einmaligen städtischen Festzuschuss an den jeweiligen Verein in Höhe von 171.000,00 € vor. Die weitere Restfinanzierung erfolgt durch den jeweiligen Verein durch Eigenleistungen und im Wege einer Kreditaufnahme über eine Hausbank in Verbindung mit der NRW Bank.

Jährlich werden entsprechende Mittel für den Umbau eines Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz zur Verfügung gestellt.

Der SV Holsterhausen und die SpVgg Arminia Holsterhausen haben Mitte 2016 Interesse am Umbau des Tennenplatzes zum Kunstrasenplatz für den Sportplatz an der Wiesenstraße bekundet, der laut Bedarfsanalyse 2013 eine geringe Auslastung aufweist. Im Februar 2017 beschloss der Sportausschuss diese Maßnahme.

Im Herbst 2016 hat Arminia Holsterhausen einen Antrag auf den Umbau des Horststadions gestellt, für die bis zum jetzigen Zeitpunkt weder eine Eingangsbestätigung geschweige denn eine Antwort der Verwaltung vorliegt.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie wurden die Fußballvereine in Herne über die Möglichkeit der Förderung der Umgestaltung von Tennen- zu Kunstrasenplätzen informiert?
  2. Wie viele Anträge zur Förderung des Umbaus von Tennen- zu Kunstrasenplätzen liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt der Verwaltung vor?
  3. Nach welchen Kriterien werden die Vereine ausgewählt, die eine Förderung erhalten?
  4. Plant die Verwaltung die Vermarktung des Sportplatzes an der Horststraße? Wenn ja: Gibt es konkrete Interessenten?
  5. Welche Empfehlungen der Forschungsstelle Kommunale Sportentwicklungsplanung Wuppertal aus dem Bericht „Grundlagen der Sportentwicklung in Herne“ aus dem Jahr 2013 sind umgesetzt worden? Welche werden noch umgesetzt?

 

Die Beantwortung erfolgt durch Herrn Friedhoff:

 

Im Mai 2016 erfolgte eine Infoveranstaltung zu den Ergebnissen des "Runden Tisches Sportplätze in Herne" zu der  Vertreter aller Herner Fußballvereine, die Mitglieder des Sportausschusses sowie die Bezirksbürgermeister geladen wurden. Dabei wurde  zum wiederholten Male auf das "Herner Modell" hingewiesen (Das "Herner Modell" sieht die Zahlung eines einmaligen städtischen Festzuschusses an den jeweiligen Verein in Höhe von 171.000,00 Euro vor. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Punkt 3.2.2. der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Herne (Bau von Großspielfeldern). Die Restfinanzierung erfolgt über Eigenmittel des Vereins bzw. durch Kredite der Hausbank und ggf. der NRW-Bank. Die Baukosten betragen ca. 370.000.00 Euro brutto - einschließlich Dränage -. Der Sportausschuss hat im Rahmen seiner Haushaltsberatungen in den Jahren ab 2015 bis lfd. die Finanzmittel für ein derartiges Zuschussmodell zur Verfügung gestellt).                                              Grundsätzlich kann jeder Verein aufgrund der v. g. Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Herne zu jeder Zeit einen Antrag stellen.

 

In 2014 haben die Vereine Sportfreunde Wanne-Eickel 04/12 e. V. (Sportplatz Wilhelmstraße) und VfB Börnig 1919 e.V. (Sportplatz Schadeburgstraße) einen entsprechenden Antrag gestellt. Die beiden Projekte wurden in 2015 erfolgreich umgesetzt. Aus 2016 lagen die Anträge zunächst des Vereins SV Holsterhausen Wanne-Eickel 1924 e. V. (Sportplatz Wiesenstraße) und nachfolgend des Vereins Arminia Holsterhausen (Sportplatz Gartenstraße - Horststadion -) vor. Aktuell wurde nach Bewilligung ein Pachtvertrag mit dem Verein SV Holsterhausen geschlossen. Der Antrag des Vereins Arminia Holsterhausen ruht mit Blick auf eine erneute Überprüfung der Bedarfe im Zeitraum 2020 bis 2023.

 

Grundsätzlich kann jeder Verein aufgrund der v. g. Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Herne zu jeder Zeit einen Antrag stellen.      Eine Bewilligung ist immer abhängig von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und dem Gesamtstädtischen Entwicklungskonzept ungedeckter Sportanlagen auf Basis der Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung für die Stadt Herne sowie den Empfehlungen des Runden Tisches "Sportstätten - Fußballsport in Herne".

 

Nein. Eine erneute Überprüfung der Bedarfe im Planungsbereich "Wanne/Herne-Mitte" u. a . Sportplatz Gartenstraße (Horststadion) soll im Zeitraum von 2020 bis 2023 erfolgen.

 

Diesbezüglich wird auf die Beschlussvorlage Nr.: 2017/0245 u.a. in der Sitzung des Sportausschusses am 26.04.2017 verwiesen. Das Gesamtstädtische Entwicklungskonzept ungedeckter Sportanlagen ist dort entsprechend ausgewiesen.