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| Keine |
Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 42.02 Bez.: Sportförderung | Nr.: 53180000 Bez.: Zuschüsse an übrige Bereich | - 54.000,00
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Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss beschließt, die Mittel für den Bereich - Material für Eigenleistungen der Vereine (Transferaufwendungen) - für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von zusammen 54.000,00 € wie folgt zu verteilen:
1. Bis zu 27.000,00 € für die Maßnahmen, die zusammen mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) durchgeführt werden sollen.
Fördervoraussetzung ist, dass der jeweilige Verein einen angemessenen Anteil an der Durchführung der Maßnahmen durch finanzielle Beteiligung oder Eigenarbeit übernimmt.
2. Bis zu 27.000,00 € für Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen abgeschlossen oder geplant sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt) bzw. Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw. Gebäuden abgeschlossen oder geplant sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt).
Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel freigegeben werden, so sind die oben angesprochenen Bereiche entsprechend zu kürzen.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 04. Juni 1992 hat der Sportausschuss Kriterien für die Vereine aufgestellt, die bei der Verwaltung Zuschüsse für Materialien für Eigenleistungen geltend machen.
Demnach sind u.a. nur Maßnahmen förderfähig, die in Eigenarbeit durchgeführt werden. Darüber hinaus gelten insbesondere folgende Prioritäten:
- Sicherheitsrelevante Maßnahmen sind vorrangig vor Maßnahmen der Substanz-erhaltung und diese vorrangig vor Neubaumaßnahmen.
- Durchgeführte Maßnahmen auf städt. Sportanlagen sind vor durchgeführten Maß-nahmen auf Vereinsanlagen zu bezuschussen.
- Bevorzugt zu fördern sind Maßnahmen von Vereinen, die im Vorjahr einen Antrag auf Bewilligung von Mitteln gestellt haben, jedoch keine Mittel erhalten konnten.
- Die Entscheidung über die Anträge im Einzelfall obliegt einer Kommission. Die Kommission setzt sich aus dem Vorsitzenden des Sportausschusses sowie einem/r Vertreter/-in jeder Fraktion und der Verwaltung zusammen.
In der Folgezeit hat der Sportausschuss zudem geregelt, dass ab dem 6. Antrag eine Kürzung um 5,5% der geltend gemachten Ausgaben erfolgt und dass ab 2014 nur noch Anträge über Maßnahmen eingereicht werden dürfen, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Nach Umstellung auf NKF erfolgte eine neue Eingruppierung in das Produkt 42.02 – Sportförderung - mit den Sachkonten 531 80001 bis 531 80005. Aus der ehemals vorhandenen Haushaltsstelle wurden fünf Konten, die eine Aufteilung der Mittel auf die Stadtbezirke und einen überbezirklichen Ansatz transparent machen.
Zu Punkt 1.
Die GBH hat auch in diesem Jahr gemeinsam mit dem Stadtsportbund Herne einen Antrag auf Durchführung entsprechender Maßnahmen gestellt. Die Maßnahmen sollen - wie bisher - bei der Umsetzung von Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auf Sportanlagen helfen. Der Betrag wird von Jahr zu Jahr zwischen der Verwaltung und dem Stadtsportbund Herne neu verhandelt.
Zu Punkt 2.
Eine Aufstellung, welche Vereine Fördermittel beantragt haben und wie hoch der jeweilige Zuschussbetrag ist, wird dem Sportausschuss in der Septembersitzung zur Beschlussfassung vorgelgt.
Bislang liegen folgende Förderanträge vor:
- TC Friedrich der GroßeGesamtkosten ca. 3.200,00 €
- Herner Grauwale e. V.Gesamtkosten ca. 1.300,00 €
Haushaltssituation:
Die Auszahlung der vorgegebenen Beträge kann nur erfolgen, wenn entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak
Anlagen:
Verwendung Mittel SSB 2016
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Verwendung Mittel SSB 2016 (39 KB) |