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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Spielplatz-Check des Kinder- und Jugendparlamentes - Vorstellung der Ergebnisse durch die Mitglieder des KiJuPa - | |||||
Ö 2 | Anfrage: Verunreinigung im Bereich des Spielplatzes im Stadtgarten Wanne-Eickel | 2017/0443 | ||||
Ö 3 | Nutzung des Resser Wäldchens - Mündlicher Vortrag der Emschergenossenschaft - | |||||
Ö 4 | Inklusionsprozess an Herner Schulen 1. Maßnahmen zur Barrierefreiheit / zum behindertengerechten Ausbau an Herner Schulen im Zuge des Inklusionsprozesses - 3. Sachstandsbericht und Festlegung von Maßnahmen 2017 – 2. Schulorganisatorische Maßnahmen im Zuge des Inklusionsprozesses - Bestimmung v. Schwerpunktschulen für das Gemeinsame Lernen - Grundschule an der Jean-Vogel-Straße (Stadtbezirk Herne-Mitte) - Realschule an der Burg (Stadtbezirk Eickel) | 2017/0382 | ||||
Ö 5 | Entwurf der zweiten Fortschreibung des Nahverkehrsplanes der Stadt Bochum - Stellungnahme der Stadt Herne | 2017/0367 | ||||
Ö 6 | Antrag: Fortschreibung Nahverkehrsplan | 2017/0441 | ||||
Ö 7 | Anfrage: Förderturm Schachtanlage Pluto-Wilhelm | 2017/0438 | ||||
Ö 8 | Antrag: Parken auf der Hauptstraße zwischen der Florastraße und der Friedrich-Brockhoff-Straße | 2017/0447 | ||||
Ö 9 | Anfrage: Lärm-Belästigungen im Bereich des Cranger Kirmesplatzes | 2017/0445 | ||||
27.06.2017 - Bezirksvertretung Wanne | ||||||
Ö 9 - zur Kenntnis genommen | ||||||
Fragen:
Folgende Lärmprobleme beeinträchtigen die AnwohnerInnen nach dem täglichen Kirmes-Geschäft besonders: „Um ca. 6 Uhr Müllabfuhr, teilweise mit Laubbläsern, ab ca. 10 Uhr setzt ein Überprüfen der Fahrgeschäft und Musikanlagen ein. (regulärer Kirmesbetrieb ab ca. 13 Uhr bis Mitternacht bzw. 2 Uhr)“
Nach Informationen von AnwohnerInnen, die ohnehin schon von der stark befahrenen Dorstener Str. betroffen sind, handelt es sich um folgende Ruhestörungen / Lärmursachen: Autofahrertreffpunkt, teilweise mit lautem Musikbetrieb LKW Verkehrsschulen an 6 Tagen, auch am Feierabend Private Fahrer PKW + Motorräder zu Übungszwecken Donut-Drift und Bremsmanöver, zu allen Tag und Nachtzeiten, Wettrennen, Cruisen Ferngesteuerte Automodelle und Drohnen Pausenstandort Betriebsfahrzeuge LKW u. ähnliches sowie private PKW
Herr Friedhoff antwortet wie folgt:
Zu Frage 1:
Grundsätzlich bringt eine Veranstaltung der Größe und Art der Cranger Kirmes für die Anwohnerschaft bestimmte Einschränkungen mit sich. Um trotz 4 Mio. Besucherinnen und Besuchern eine gewissen Sauberkeit (auch für Anwohnerinnen und Anwohner) zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Reinigung der öffentlichen Flächen notwendig. Da die Veranstaltung kirmestäglich bereits um 13 Uhr bzw. um 11 Uhr beginnt, besteht für die Reinigung nur ein enges Zeitfenster zwischen dem Ende der Nachtruhe (6 Uhr) und dem Beginn der Kirmes. Aus diesem Grund wird mit der Reinigung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bereits früh morgens begonnen. Zum Schutze der Anwohnerinnen und Anwohner wird zunächst mit Kehrmaschinen der Innenbereich gesäubert. Erst hiernach verlagert sich die Tätigkeit in den Außenbereich der Kirmes (Hauptstraße und Dorstener Straße), in welchem die Anwohnerdichte höher ist. Ab der Veranstaltung 2017 ist zudem geplant eine Elektrokehrmaschine einzusetzen, welche die Laufzeit der größeren/lauteren Kehrmaschine minimieren kann. Letztlich findet die gesamte Reinigungs- und Entsorgungstätigkeit jedoch im gesetzlichen Rahmen statt. Im Übrigen sieht die Ordnungsbehördliche Verordnung für Ausnahmen nach dem Landes- Immissionsschutzgesetz vom 21.06.2011 der Stadt Herne, vor dem Hintergrund der Freizeitlärmrichtlinie NRW, Ausnahmen der Nachtruhe vor. Hierzu der Wortlaut von Ziffer 3.4. des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 23.10.2006: Insbesondere bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen können häufig auch unter Nutzung aller zumutbaren Lärmschutzmaßnahmen die Immissionsrichtwerte der Nummer 3.1 und 3.2 nicht eingehalten werden. Jedoch besteht gerade hier oftmals ein öffentliches Interesse an der Durchführung einer solchen Veranstaltung innerhalb oder in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnnutzung.
Zu Frage 2: Generell gelten gemäß Landesimmissionsschutzgesetz nach 22 Uhr verminderte Lärmwerte, welche einzuhalten sind. Ein grundlegendes Abbauverbot nach 22 Uhr besteht jedoch nicht. Aufgrund des engen Terminplanes der Schausteller ist es unumgänglich mit dem Abbau der Kirmes bereits unmittelbar nach Veranstaltungsende zu beginnen. Dies geschieht im nur im notwendigen Rahmen. Es gibt darüber hinaus keine gesetzlichen Verbote, welche den LKW-Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum nach 22 Uhr einschränken.
Zu Frage 3: Bereits nach der vergangenen Veranstaltung, wurde eine Beschilderung eingerichtet, welchen Fahrzeugen das Befahren des Cranger Kirmesplatzes untersagt. Diese Beschilderung wird noch ergänzt werden. Die Einhaltung und Ahndung bei Zuwiderhandlungen erfolgt durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die Polizei. Es finden diesbezüglich regelmäßige/turnusmäßige und anlassbezogene Kontrollen statt. Wir sind bemüht, diese Kontrollen zu verstärken.
Nach lebhafter Diskussion, an der sich auch die anwesenden Bürger beteiligen, regt Herr Purwin an, nach der diesjährigen Cranger Kirmes einen Ortstermin durchzuführen, um zu klären, welche Maßnahmen zielführend sein könnten.
Herr Friedhoff sagt zu, die vorgeschlagenen Maßnahmen zu überprüfen.
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Ö 10 | Anfrage: Fliegenplage | 2017/0439 | ||||
Ö 11 | Anfrage: Bau der neuen Zentrale der ASB-Fahrdienste | 2017/0440 | ||||
Ö 12 | Anfrage: Bestand Sozialwohnungen | 2017/0446 | ||||
Ö 13 | Anfrage: Runder Tisch zu Alkohol- und Drogenproblemen in Wanne-Mitte | 2017/0444 | ||||
Ö 14 | Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse und der Bezirksvertretungen | 2017/0400 | ||||
Ö 15 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | |||||
N 1 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | |||||