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Beschluss |
Frage:
Wie sieht der derzeitige Sachstand um den Erhalt des Förderturms auf der Schachtanlage Pluto-Wilhelm aus?
Herr Brokmann nimmt wie folgt Stellung:
Das denkmalrechtliche Verfahren hinsichtlich des am 11.09.2015 durch den Eigentümer gestellten Abbruchantrages für Teile des Baudenkmals Zeche Pluto Wilhelm ist noch nicht abgeschlossen. Für die Entscheidung des Antrages sind durch den Eigentümer noch Unterlagen einzureichen, die belegen, dass der Erhalt des Baudenkmals nicht zumutbar ist und das Objekt nicht veräußerlich ist. Die entsprechenden Nachweise sind nach mehrfachem Schriftwechsel letztmalig mit Schreiben der Unteren Denkmalbehörde vom 15.05.2017 beim Eigentümer erbeten worden und liegen bislang noch nicht vor.
Zwischenzeitlich hat der Eigentümer angekündigt, den Abbruchantrag auf die Schachthalle und das westliche Fördermaschinenhaus beschränken zu wollen. Die formale Herausnahme des Förderturms aus dem Abbruchantrag ist jedoch bislang nicht erfolgt, so dass die fehlenden Nachweise weiterhin für die Bestandteile westliches Fördermaschinenhaus, Schachthalle und Förderturm zu erbringen sind.
Parallel zu dem laufenden denkmalrechtlichen Verfahren hat die Stadt Herne ein externes Büro für die Ermittlung des zu erwartenden Sanierungsumfangs und der Sanierungskosten für den Förderturm beauftragt.
Perspektivisch soll eine vertragliche Regelung zwischen der RAG und der Stadt Herne zur symbolischen Übernahme des Schachtgerüstes durch die Stadt Herne getroffen werden, welches dann – im Eigentum der Stadt Herne – instandgesetzt werden soll. Mit der Fertigstellung des Gutachtens wird im September 2017 gerechnet.
Die Verwaltung wird die Gremien bei Vorliegen eines neuen Sachstandes unaufgefordert informieren.