Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Förderturm Schachtanlage Pluto-Wilhelm  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 7
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 27.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2017/0438 Anfrage: Förderturm Schachtanlage Pluto-Wilhelm
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Purwin, Uwe
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Frage:

 

Wie sieht der derzeitige Sachstand um den Erhalt des Förderturms auf der Schachtanlage Pluto-Wilhelm aus?

 

 

Herr Brokmann nimmt wie folgt Stellung:

 

Das denkmalrechtliche Verfahren hinsichtlich des am 11.09.2015 durch den Eigentümer gestellten Abbruchantrages für Teile des Baudenkmals Zeche Pluto Wilhelm ist noch nicht abgeschlossen. Für die Entscheidung des Antrages sind durch den Eigentümer noch Unterlagen einzureichen, die belegen, dass der Erhalt des Baudenkmals nicht zumutbar ist und das Objekt nicht veräußerlich ist. Die entsprechenden Nachweise sind nach mehrfachem Schriftwechsel letztmalig mit Schreiben der Unteren Denkmalbehörde vom 15.05.2017 beim Eigentümer erbeten worden und liegen bislang noch nicht vor.

 

Zwischenzeitlich hat der Eigentümer angekündigt, den Abbruchantrag auf die Schachthalle und das westliche Fördermaschinenhaus beschränken zu wollen. Die formale Herausnahme des Förderturms aus dem Abbruchantrag ist jedoch bislang nicht erfolgt, so dass die fehlenden Nachweise weiterhin für die Bestandteile westliches Fördermaschinenhaus, Schachthalle und Förderturm zu erbringen sind.

 

Parallel zu dem laufenden denkmalrechtlichen Verfahren hat die Stadt Herne ein externes Büro für die Ermittlung des zu erwartenden Sanierungsumfangs und der Sanierungskosten für den Förderturm beauftragt.

Perspektivisch soll eine vertragliche Regelung zwischen der RAG und der Stadt Herne zur symbolischen Übernahme des Schachtgerüstes durch die Stadt Herne getroffen werden, welches dann – im Eigentum der Stadt Herne – instandgesetzt werden soll. Mit der Fertigstellung des Gutachtens wird im September 2017 gerechnet.

Die Verwaltung wird die Gremien bei Vorliegen eines neuen Sachstandes unaufgefordert informieren.