herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei
der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern.
Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Der Zugang zum Stadtteilzentrum gegenüber der Eupener Straße ist auf dem kürzesten Wege bzw. über die Querungshilfe nur über Treppen erreichbar. Besonders ältere Menschen -und hier vor allem Nutzerinnen und Nutzer von Rollatoren- ist der Zugang nur möglich, wenn sie über den Umweg der Ein- und Ausfahrt für Pkw gehen. Somit ist dem Grunde nach der barrierefreie Zugang zwar sichergestellt, insbesondere vor dem Hintergrund der allgemeinen Verkehrssituation auf dem Parkplatz sehen wir jedoch eine Gefährdungslage und somit Handlungsbedarf.
Frage:
Besteht die Möglichkeit - ohne dass Architektenrechte o. ä. verletzt werden- eine weitere treppenfreie Zuwegung zu schaffen?
Herr Klein Altstedde antwortet wie folgt:
Grundsätzlich ja, wobei die Verletzung von möglichen Urheber- und/oder Gestaltungsrechten für die Beurteilung nicht ausschlaggebend ist.
In diesem Fall sind eher konstruktive und finanzielle Zwangspunkte bei der Herstellung einer zusätzlichen barrierefreien Zuwegung zum Stadtteilzentrum Mont-Cenis zu berücksichtigen. Die baulichen Zwangspunkte ergeben sich unter anderem aus den Vorgaben der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude) sowie aus den zur Verfügung stehenden Flächen und deren Verfügbarkeit.
Denkbar wäre z. B. eine Übereck-Variante im nordwestlichen Anschluss an die vorhandene Treppenanlage. Die technische Umsetzbarkeit müsste noch im Detail geprüft werden. Finanzmittel wären für solch eine Maßnahme neu einzuplanen.
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung
Cookie-Hinweis
Unsere Webseite verwendet Cookies, um ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Einige Cookies
sind für die Grundfunktionen erforderlich, während Dienste von Drittanbietern helfen, die
Website zu verbessern. Über diese Dienste finden Sie detaillierte Informationen in unserer
Datenschutzerklärung. Um diese Dienste verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung.
Ihre Einwilligungen können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über das Zahnrad-Symbol
am oberen Seitenrand widerrufen oder ändern. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen
womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.