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Beschluss |
Der Zugang zum Stadtteilzentrum gegenüber der Eupener Straße ist auf dem kürzesten Wege bzw. über die Querungshilfe nur über Treppen erreichbar. Besonders ältere Menschen -und hier vor allem Nutzerinnen und Nutzer von Rollatoren - ist der Zugang nur möglich, wenn sie über den Umweg der Ein- und Ausfahrt für Pkw gehen. Somit ist dem Grunde nach der barrierefreie Zugang zwar sichergestellt, insbesondere vor dem Hintergrund der allgemeinen Verkehrssituation auf dem Parkplatz sehen wir jedoch eine Gefährdungslage und somit Handlungsbedarf.
Frage:
Besteht die Möglichkeit - ohne dass Architektenrechte o. ä. verletzt werden - eine weitere treppenfreie Zuwegung zu schaffen?
Herr Klein Altstedde antwortet wie folgt:
Grundsätzlich ja, wobei die Verletzung von möglichen Urheber- und/oder Gestaltungsrechten für die Beurteilung nicht ausschlaggebend ist.
In diesem Fall sind eher konstruktive und finanzielle Zwangspunkte bei der Herstellung einer zusätzlichen barrierefreien Zuwegung zum Stadtteilzentrum Mont-Cenis zu berücksichtigen. Die baulichen Zwangspunkte ergeben sich unter anderem aus den Vorgaben der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude) sowie aus den zur Verfügung stehenden Flächen und deren Verfügbarkeit.
Denkbar wäre z. B. eine Übereck-Variante im nordwestlichen Anschluss an die vorhandene Treppenanlage. Die technische Umsetzbarkeit müsste noch im Detail geprüft werden. Finanzmittel wären für solch eine Maßnahme neu einzuplanen.