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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Verkehrssicherheit Im Uhlenbruch  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 13
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 21.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:57 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2017/0407 Anfrage: Verkehrssicherheit Im Uhlenbruch
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Pietas, Sven
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert   
 
Beschluss


In der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 08.03.2017 teilte die Verwaltung mit, dass sich die Einschätzung zur Anbringung des Verkehrszeichens 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen Radfahrer und Anlieger frei nicht grundlegend geändert habe. Die Anordnung wurde wegen der Befürchtung, die Verkehrsströme könnten umgeleitet werden, seinerzeit wieder rückgängig gemacht. Hierzu hatte die Verwaltung mitgeteilt, die Auswirkungen auf die Verkehrsströme sollte im Rahmen des Routinegespräches zwischen FB 44, 53 und Polizei thematisiert werden. Weiterhin teilte die Verwaltung mit, die Parksituation solle gemeinsam mit Feuerwehr und Verkehrsbehörde erörtert werden.

 

  1. Welche Ergebnisse wurden hinsichtlich der Parksituation bei den Gesprächen erzielt?
  2. Besteht die Möglichkeit, die Anordnung des o. a .Verkehrszeichens zumindest befristet anzubringen, um die potentielle Belastung der umliegenden Straßen zu ermitteln?
  3. Liegen der Verwaltung die Verkehrsdaten der potentiell mehrbelasteten umliegenden Straßen vor?

 

 

Herr Friedhoff antwortet wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Aus Sicht der Polizei und der Verkehrsbehörde ist die Parksituation vor Ort unauffällig. Eine Prüfung durch die Feuerwehr hat jedoch ergeben, dass in Teilbereichen

(Einmündungsbereichen) Halteverbote eingerichtet werden müssen. Es muss sichergestellt werden, dass die Feuerwehr mit allen Fahrzeugen in diese Bereiche einfahren kann.

Die Beschilderungsbereiche werden kurzfristig vor Ort abgeklärt und danach umgehend angeordnet.

 

Zu Frage 2:

 

Nein. Die Anordnung des Verkehrszeichens 250 wird nicht erfolgen.

Der gewünschte Erhebungsaufwand (Vorher/Nachher, personalintensive Kennzeichenerfassung), bezogen auf dieses Gebiet, ist unverhältnismäßig, nicht leistbar und im Verhältnis zu unseren anderen Aufgaben nicht prioritär.

 

Zu Frage 3:

 

Nein.