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Städtische Dienststellen vom 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar für Publikumsverkehr geschlossen. Notdienste sind eingerichtet. Wahlbüro zu bestimmten Zeiten geöffnet.

E-Scooter in Herne

Noch vor in Kraft treten der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung im Juni 2019, mit der die Nutzung von E-Tretrollern, auch E-Scooter genannt, in deutschen Kommunen zugelassen wurde, setzte die Stadt Herne als erste Stadt bundesweit auf Mikromobilität und startete gemeinsam mit dem damaligen Anbieter Circ im Mai 2019 ein Sonderprojekt. Zu diesem Zeitpunkt waren etwa 120 E-Scooter in den Herner Straßen zu finden. Mittlerweile befinden sich keine E-Scooter des Anbieters Circ mehr im Stadtgebiet, stattdessen sind die Anbietenden TIER Operations GmbH & Co KG, LIMEBike Germany GmbH und BOLT Services DE mit jeweils maximal 300 E-Scootern in Herne tätig.

Um einen geordneten Betrieb der E-Scooter im Stadtgebiet zu gewährleisten, haben sich die örtlichen Anbietenden und die Stadt Herne auf Regelungen zur Nutzung geeinigt und diese in einer Absichtserklärung definiert. Im Folgenden beantworten wir Ihnen Fragen zur ordnungsgemäßen Nutzung der E-Scooter.

Alle Bürger*innen ab 18 Jahren dürfen einen E-Scooter ausleihen. Ein Führerschein wird dafür nicht benötigt.

Für E-Scooter ist die Nutzung von angeordneten Radverkehrsanlagen vorgeschrieben.

Nur wenn diese nicht vorhanden sind, darf die Fahrbahn genutzt werden.

Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist untersagt.

Das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" bedeutet nicht, dass das Fahren mit einem E-Scooter auf diesen Flächen erlaubt ist. Nur das Zeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" gibt Flächen auch für E-Scooter frei.

Das sogenannte "Free-Floating" macht es möglich, die E-Scooter im gesamten Stadtgebiet zu nutzen: Sie können an einem beliebigen Punkt ausgeliehen und auch wieder abgegeben werden. Ausnahmen bilden hierbei "No-Parking-Zones", in denen das An-/Abmelden eines E-Scooters nicht möglich ist. Diese sind in den Apps der Anbietenden hinterlegt und können auf einer Karte eingesehen werden.

E-Scooter sind so abzustellen, dass der fließende Verkehr nicht behindert wird. Dies gilt auch für Zufußgehende und insbesondere für Rollstuhl- und Rollatornutzende, Personen mit einem Kinderwagen und anderweitig mobilitätseingeschränkte Menschen. Um eine ausreichende Bewegungsfläche für mobilitätseingeschränkte Personen zu gewährleisten, ist beim Abstellen der Scooter darauf zu achten, eine nutzbare Restgehwegbreite von mindestens 90 cm freizuhalten. Außerdem sind Einrichtungen des Radverkehrs stets freizuhalten.

Das Abstellen von E-Scootern in Grün- und Parkanlagen, Ein- und Ausfahrten, Gebäudeeingängen Rettungs-und Fluchtwegen, sowie Gleisbereichen und Warteflächen des ÖPNV, insbesondere an Haltestellen in mindestens 10 Metern Entfernung von der Aufstellfläche ist untersagt.

An einigen großen ÖPNV-Verknüpfungspunkten im Stadtgebiet gibt es "Parking-Zones", die durch eine grüne Markierung und ein Piktogramm gekennzeichnet sind. Wenn Sie Ihre Fahrt an einem solchen ÖPNV-Verknüpfungspunkt beenden wollen, stellen Sie Ihren Scooter bitte in der Parking-Zone ab. An folgenden Standorten finden Sie eine Parking-Zone:

  • Akademie Mont-Cenis
  • Auf der Wenge
  • Herne Bahnhof
  • Hölkeskampring
  • Schloss Strünkede
  • Wanne-Eickel Hauptbahnhof

E-Scooter dürfen aktuell nicht in Bus und Bahn mitgenommen werden.

Da die Scooter eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h erreichen und bei einem Sturz schwerwiegende Verletzungen auftreten können, wird das Tragen eines Helmes beim Fahren eines E-Scooters empfohlen, eine Helmpflicht besteht allerdings nicht.

Für E-Scooter-Nutzende gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende. Das bedeutet, dass die 0,5-Promille-Grenze gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes eingehalten werden muss. Dennoch kann man sich bereits ab 0,3-Promille strafbar machen, wenn man durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auffällig wird. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerschein-neulinge in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze.

Nein. Ein E-Scooter ist nur für eine einzelne Person zugelassen und darf niemals von mehr als einer Person zeitgleich genutzt werden.

Bei weiteren Fragen, die die Nutzung der E-Scooter im Allgemeinen betreffen, wenden Sie sich bitte an

Melina Albrecht
E-Mail melina.albrecht@herne.de
Telefon 0 23 23 / 16 - 29 38
Fachbereich Tiefbau und Verkehr
Abteilung Mobilität Verkehr, Zuwendungen
Langekampstraße 36
44623 Herne

Bei Störungen, Beschwerden oder anderen Anliegen, die sich auf E-Scooter eines bestimmten Anbietenden beziehen, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Anbietenden. Nutzen Sie dafür folgende Kontaktmöglichkeiten:

LIME
E-Mail hilfe@li.de
Telefon +49 / 69 77 04 47 33

TIER
E-Mail herne@de.tier-ops.app
Telefon +49 / 3 05 68 386 51

BOLT
Internet https://bolt.eu/de-de/scooters/report/
Telefon +49 / 3 05 68 37 39 89

Bitte geben Sie bei Ihrer Meldungen den Standort (Straßenname, Hausnummer, Postleitzahl) des betreffenden E-Scooters sowie eine kurze Problembeschreibung an.

2024-10-28