Der Rat der Stadt hat im Jahre 2023 die 2. Fortschreibung des Straßen und Wegekonzeptes (PDF, 277 KB) beschlossen.
Zuvor hatte die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 2019 einige Anpassungen des Straßenbaubeitragsrechtes beschlossen.
In das Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) wurde hierzu der § 8 a KAG NRW neu aufgenommen.
Der § 8 a KAG NRW verpflichtet die Kommunen ein Straßen und Wegekonzept zu erstellen, welches mindestens alle zwei Jahre fortzuschreiben ist.
Hier finden Sie das vormalige Straßen- und Wegekonzept (PDF, 263 KB) .
Hier finden Sie die noch frühere Fassung des Straßen- und Wegekonzepts (PDF, 226 KB) .