Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 22. November 2022 folgenden Beschluss gefasst:
"Der Haupt- und Personalausschuss beschließt erneut die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 257 - Reichsstraße - gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden."
Das rund 2,4 Hektar große Plangebiet (= Geltungsbereich des Bebauungsplanes) umfasst den Sportplatz Reichsstraße samt der ihn umgebenden Grünwälle, die Sporthalle der Hans-Tilkowski-Hauptschule sowie den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Abschnitt der Bonifatiusstraße und wird konkret abgegrenzt:
Seine Lage im Stadtgebiet kann zudem der nachstehenden Abbildung entnommen werden:
Ziel der städtebaulichen Planung ist die Entwicklung eines neuen urbanen Wohnbaugebiets auf der Fläche des ehemaligen Sportplatzes an der Reichsstraße. Die Bebauung soll vornehmlich von hochwertigem Geschosswohnungsbau geprägt sein, welcher im Süden des Plangebiets durch Einfamilienstadthäuser ergänzt wird. Der Bebauungsplan schafft zudem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die innere Erschließung des Quartiers. Hier steht eine weitestgehend autofreie Quartiersmitte mit Fokus auf den Fuß- und Radverkehr im Mittelpunkt. So soll zudem eine hochwertige Gestaltung des öffentlichen Raums mit hoher Aufenthaltsqualität und Verweilfunktion sichergestellt werden. Ziel ist auch die Sicherung der Grünfläche im Norden des Plangebiets und die Grundlagenschaffung zur Umgestaltung der Bonifatiusstraße.
Grundlage für die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen ist der Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs, welcher in 2019 von der Stadt Herne für die Fläche des Plangebiets ausgelobt wurde, von Thomas Schüler Architekten Stadtplaner aus Düsseldorf.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 257 - Reichsstraße - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.