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Landschaftsplanung

Landschaft unter blauem Himmel mit weissen Wolken

Die Stadt Herne zählt zu den dichtbesiedelsten Städten in der Bundesrepublik.
Dem Schutz, der Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft kommt daher eine besondere Bedeutung zu, die wir durch folgende Maßnahmen wahrnehmen:

  • Durch Ausweisung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten und deren Festsetzungen sichern wir schutzwürdige Gebiete und entwickeln diese durch geeignete Naturschutzmaßnahmen.
  • Durch Festsetzungen und Kennzeichnungen von besonderen Naturobjekten in besiedelten und unbesiedelten Bereichen sollen Einzelschöpfungen der Natur und schützenswerte Landschaftsbestandteile möglichst lange erhalten bleiben.
  • Mit Hilfe intensiver Unterstützung und gemeinsamen Beratungen mit den Naturschutzverbänden, dem Landschaftsbeirat und der Landschaftswacht erarbeiteten wir Entwicklungsziele und Konzepte, die mittel- und langfristig eine ökologische Aufwertung der Freiraumressourcen im Herner Stadtgebiet ermöglichen sollen.
  • Wir setzen uns für umweltverträgliche Erholungsnutzung ein, damit die Interessen verschiedener Bevölkerungsgruppen ausreichende Berücksichtigung finden (zum Beispiel Reitwegeregelung).
  • Bei freiwilligen Naturschutzmaßnahmen stehen wir sowohl beratend als auch finanziell unterstützend zur Verfügung.
  • Wir achten und überwachen die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Grundlage nationaler und internationaler Verpflichtungen zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Arten.

Durch den Landschaftsplan ausgewiesener Anteil an der Herner Gesamtfläche
(Stand 2019)

Die "sonstigen Flächen" haben im Landschaftsplan keinen Schutzstatus.

Städtische Flächen im Bezug zum Landschaftsplan
Hektar Prozent
Stadtgebiet insgesamt 5.139,83 100
Landschaftsplan 1.503,40 29,25
Naturschutzgebiete 124,93 2,43
Landschaftsschutzgebiete 852,76 16,59
geschützte Landschaftsbestandteile 18,74 0,36
sonstige Flächen 506,97 9,86

Der Landschaftsplan

Der Landschaftsplan der Stadt Herne ist seit dem 2. November 1989 in Kraft. Er legt die Ziele für die Entwicklung von Natur und Landschaft im baulichen Außenbereich und die sich daraus ergebenden Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege fest. Besonders zu schützende Teile von Natur und Landschaft sind durch die Festsetzung als Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiet, geschützter Landschaftsbestandteil oder Naturdenkmal gesichert.

Für diese Gebiete enthält der Landschaftsplan die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Ge- und Verbote.

Zu den allgemeinen und besonderen textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans. (PDF, 613 KB)

Der Landschaftsplan ist kein statisches Instrument, sondern ist den Rahmenbedingungen (Weiterentwicklung der Vegetation, Anpassung an andere Planungsvorhaben und so weiter) anzupassen.

Daher wurden bis heute 29 Änderungen der flächigen Festsetzungen und Darstellungen (Ausweisung neuer Schutzgebiete, Erweiterung vorhandener Schutzgebiete, Pflege- und Entwicklungspläne …) begonnen und zum Teil auch bereits abgeschlossen. 

Diplom-Biologin Cornelia Schulz
Telefon: 0 23 23 / 16 - 26 27
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail: unb@herne.de

Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Untere Naturschutzbehörde
Meesmannstraße 9
44625 Herne
E-Mail: fb-stadtgruen@herne.de

2024-07-24