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Naturschutzbeirat

Auf Grundlage des § 70 Absatz 1 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG) besteht zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Herne ein Naturschutzbeirat.

Der § 70 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz regelt im Einzelnen die Zusammensetzung dieses Beirates.

Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus

  • drei Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU),
  • je zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND),
  • einer Vertreterin oder einem Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e.V. (SDW),
  • zwei Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,
  • einer Vertreterin oder einem Vertreter des Waldbauernverbandes NRW e.V.,
  • einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V.,
  • einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter der nach § 52 des Landesjagdgesetzes anerkannten Vereinigungen der Jäger,
  • einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.,
  • einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. und
  • einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V.

Die Mitglieder und die jeweiligen stellvertretenden Mitglieder des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde werden vom Rat der Stadt Herne gewählt. Die Mitgliedschaft im des Naturschutzbeirat ist eine ehrenamtliche Tätigkeit.

Vorsitzender des Naturschutzbeirates ist Rolf Reinholz. Sein Stellvertreter ist Volker Adamiak. Geschäftsführer ist Martin Pawlicki.

Landesnaturschutzgesetz

Rolf Reinholz, Vorsitzender des Naturschutzbeirats
Rolf Reinholz, Vorsitzender des Naturschutzbeirats

Aufgaben des Naturschutzbeirats

Der Naturschutzbeirat hat die Aufgaben

  • Vorschläge und Anregungen zu Schutz, Pflege und Entwicklung unserer Landschaft bei zuständigen Behörden und Stellen zu unterbreiten (zum Beispiel zur Ausweisung von Schutzgebieten),
  • der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz zu vermitteln,
  • Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenzuwirken und
  • die untere Naturschutzbehörde bei Fachfragen zu beraten.

Vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen im Natur- und Landschaftsschutz muss der Naturschutzbeirat gehört werden.

Die Themen werden daher auf die Tagesordnung der Beiratssitzungen gesetzt. Die Sitzungen des Naturschutzbeirates sind öffentlich. Jeder Bürger kann daher die Möglichkeit nutzen, sich über aktuelle Themen des Naturschutzes im Stadtgebiet zu informieren.

Sitzungstermine im Jahr 2024

  • 9. Januar 2024
  • 27. Februar 2024
  • 28. Mai 2024
  • 11. September 2024
  • 13. November 2024

Martin Pawlicki
Telefon: 0 23 23 / 16 - 23 63
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail: unb@herne.de

Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Untere Naturschutzbehörde
Meesmannstraße 9
44625 Herne
E-Mail: fb-stadtgruen@herne.de

2024-07-01