Auf Grundlage des § 70 Absatz 1 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG) besteht zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Herne ein Naturschutzbeirat.
Der § 70 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz regelt im Einzelnen die Zusammensetzung dieses Beirates.
Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus
Die Mitglieder und die jeweiligen stellvertretenden Mitglieder des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde werden vom Rat der Stadt Herne gewählt. Die Mitgliedschaft im des Naturschutzbeirat ist eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Vorsitzender des Naturschutzbeirates ist Rolf Reinholz. Sein Stellvertreter ist Volker Adamiak. Geschäftsführer ist Martin Pawlicki.
Der Naturschutzbeirat hat die Aufgaben
Vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen im Natur- und Landschaftsschutz muss der Naturschutzbeirat gehört werden.
Die Themen werden daher auf die Tagesordnung der Beiratssitzungen gesetzt. Die Sitzungen des Naturschutzbeirates sind öffentlich. Jeder Bürger kann daher die Möglichkeit nutzen, sich über aktuelle Themen des Naturschutzes im Stadtgebiet zu informieren.
Martin Pawlicki
Telefon: 0 23 23 / 16 - 23 63
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail: unb@herne.de
Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Untere Naturschutzbehörde
Meesmannstraße 9
44625 Herne
E-Mail: fb-stadtgruen@herne.de