Der Stadt Herne angebotener Wohnraum für Geflüchtete wird von ihr auf seine Eignung geprüft und bedarfsorientiert als Unterbringungsreserve vorgehalten. Kurzfristig kann die Stadt Herne in bereits bestehenden Einrichtungen 400 Personen unterbringen. Bislang sind nur wenige Menschen aus der Ukraine in Herne eingetroffen. Diese sind bei Verwandten und Freunden untergekommen. Zuweisungen von geflüchteten Menschen durch das Land NRW nach Herne gibt es bislang noch nicht. Meldungen von Wohnraum nimmt die Stadt Herne unter ukrainehilfe@herne.de entgegen.
Der Stadt Herne angebotener Wohnraum für Geflüchtete wird von ihr auf seine Eignung geprüft und bedarfsorientiert als Unterbringungsreserve vorgehalten. Kurzfristig kann die Stadt Herne in bereits bestehenden Einrichtungen 400 Personen unterbringen. Zuweisungen von geflüchteten Menschen durch das Land NRW nach Herne gibt es bislang noch nicht. Meldungen von Wohnraum nimmt die Stadt Herne unter ukrainehilfe@herne.de entgegen. Rückfragen dazu können Ihnen die Mitarbeitenden der Hotline beantworten.
Haben Sie Wohneigentum, müssen Sie nichts beachten. Haben Sie Ihren Wohnraum angemietet, ist zunächst die Zustimmung der vermietenden Instanz einzuholen. Diese müssen Sie der Stadt jedoch nicht vorlegen.
Die Stadt Herne bittet darum, dass sich diese Hilfesuchenden beim Einwohnermeldeamt melden und registrieren lassen. Wichtig: Die Personen müssen zur Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung dabeihaben. Grundsätzlich können sich ukrainische Staatsbürger derzeit 90 Tage in der EU aufhalten, ohne sich melden zu müssen. Der Vorteil einer Registrierung besteht allerdings darin, dass ein Aufenthaltstitel für drei Jahre erteilt wird, welcher gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis darstellt.
Geflüchtete können in diesem Fall zunächst Leistungen zum Lebensunterhalt vom Fachbereich Soziales erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie unter Telefon 0 23 23 / 16 - 35 23 oder schreiben Sie eine E-Mail an fb41-asyl@herne.de . Nutzen Sie diese E-Mail-Adresse aus Kapazitätsgründen bitte nicht für andere Anfragen.
Es kann/muss ein Leistungsantrag gemäß AsylbLG gestellt werden.
Wenn Sie den Lebensunterhalt vorübergehend, aber nicht auf Dauer sicherstellen können, sind Hilfen des Fachbereichs Soziales auch später noch möglich.
In diesem Fall hilft das Sozialamt weiter und unterstützt mit der Unterbringung in einer Einrichtung für Geflüchtete. Kontaktieren Sie die Mitarbeitenden telefonisch unter der Nummer 0 23 23 / 16 - 37 47