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Städtische Dienststellen vom 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar für Publikumsverkehr geschlossen. Notdienste sind eingerichtet. Wahlbüro zu bestimmten Zeiten geöffnet.

Wohnraumförderung und Wohnberechtigungsschein

Fördermittel der sozialen Wohnraumförderung oder die Erteilung einer Wohnberechtigungsscheins hängen unter anderem von der Höhe des Jahreseinkommens ab.

Weitere Informationen finden Sie auch beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen .

Wenn die geförderte Wohnung in Herne bezogen werden soll:
Fachbereich Soziales
Abteilung Wohnungswesen
WEZ (Wanner Einkaufszentrum)
Hauptstraße 241
44649 Herne
Telefon 0 23 23 / 16 - 35 32 oder 0 23 23 / 16 - 35 51

Für geplante Neu – oder Umbaumaßnahmen:
Fachbereich Umwelt und Stadtplanung
Abteilung Generelle Planung und interkommunale Kooperation
Technisches Rathaus
Langekampstraße 36
Telefon 0 23 23 / 16 - 37 10 oder 0 23 23 / 16 - 37 53 oder 0 23 23 / 16 - 37 74

2024-12-10