Leistungsempfänger und -empfängerinnen können aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug (ALG II) in den Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) übergeleitet werden. Üblicherweise wechselt dann auch die Zuständigkeit vom Jobcenter zum Fachbereich Soziales. Der Grund kann darin bestehen, dass die Betroffenen aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
Speziell für die Personengruppe der 18- bis 40-jährigen, die der Rentenversicherungsträger als „erwerbsunfähig auf Zeit“ eingestuft hat, gibt es ein neues Beratungsangebot.
Dieses Angebot ist bisher einzigartig und gibt es in dieser Form nur bei der Stadt Herne im Fachbereich Soziales.
Das Beratungsangebot ist rein freiwillig. Wenn Sie es nicht in Anspruch nehmen möchten, entstehen Ihnen keine rechtlichen oder finanziellen Nachteile!
Das Angebot richtet sich an Menschen, die sich wegen
nicht mehr in der Lage sehen, ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben zu führen.
Sie werden über geeignete Maßnahmen und Hilfsangebote informiert. Wir helfen Ihnen auch bei der Vermittlung der Angebote. Durch unsere Vernetzung mit vielen anderen Beratungsstellen und Trägern der Angebote sind wir über eine Vielzahl verschiedener Möglichkeiten informiert.
Wir möchten Sie
Auf lange Sicht ist das Ziel Ihre berufliche Wiedereingliederung.
Das sogenannte Disability-Fallmanagement (= Fallmanagement für arbeitsunfähige Personen) bietet einen neuen und individuellen Beratungsansatz. Diese Beratung unterscheidet sich von der bisherigen Beratung durch das Jobcenter und den Fachbereich Soziales.
Sie bekommen eine ganzheitliche Beratung unter Berücksichtigung ihrer individuellen persönlichen Situation einschließlich Ihrer Krankheitsbilder und Behinderungen. Wir versuchen Ihnen auch benötigte Therapieangebote zugänglich zu machen.
Die Stadt Herne hat eine auf das Disability-Management spezialisierte Fallmanagerin eingestellt: Miriana Palermo ist Absolventin der Technischen Universität Dortmund und hat dort Erziehungswissenschaft (Bachelor of Arts) mit dem Schwerpunkt Soziale Arbeit studiert.
Sie ist selbst eine Person mit einer Einschränkung - sie ist seit dem 21. Lebensjahr blind. Das befähigt sie dazu, Menschen in schwierigen Lebenssituationen auf „Augenhöhe“ und vorurteilsfrei zu begegenen.
Wenn Sie einen Termin für eine persönliche Beratung bei Frau Palermo vereinbaren möchten, rufen Sie bitte während der üblichen Dienstzeiten an unter 0 23 23 / 16 - 36 34.
Die Dienstzeiten sind Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr, Freitag von 8:30 bis 12 Uhr.
Oder Sie verwenden rund um die Uhr unser Online-Kontaktformular .