Das Bundesteilhabegesetz, abgekürzt BTHG, gibt Menschen mit Behinderungen ein Recht auf mehr Teilhabe und Selbstbestimmung am Leben.
Die offizielle Bezeichnung für das Gesetz lautet "Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen". Die wichtigsten Erläuterungen zum Gesetz finden Sie auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) .