„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Artikel 3, Absatz 2 Grundgesetz).
Der verfassungsrechtliche Auftrag aus dem Grundgesetz ist auch bei der Stadtverwaltung Herne umzusetzen.
Eine Analyse der Beschäftigtenstruktur der Stadt Herne verdeutlicht, dass nach wie vor Chancengleichheit für beide Geschlechter nicht vollständig umgesetzt ist. Frauen sind in höherwertigen Positionen der Stadtverwaltung weiterhin deutlich unterrepräsentiert.
Eigenständige Maßnahmen zur Frauenförderung sind daher unverzichtbar.
Das Landesgleichstellungsgesetz verpflichtet Kommunen, Gleichstellungpläne aufzustellen, um bestehende Benachteiligungen für Frauen zu identifizieren und Maßnahmen zu formulieren, diese auszugleichen oder abzubauen. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer soll gefördert werden.
Der aktuelle Gleichstellungsplan wurde am 21. Juni 2022 vom Rat der Stadt Herne verabschiedet.
Das Büro für Gleichstellung und Vielfalt bietet, auch in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Personal und Zentraler Service, verschiede Angebote an, wie zum Beispiel Mentoring-Projekte oder Coachings. Diese haben bereits zu einer Erhöhung des Frauenanteils geführt.
Cordelia Neige
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Carina Schulte im Walde
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Büro für Gleichstellung und Vielfalt
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