Der Integrationsrat ist ein unabhängiges, demokratisches Gremium der Stadt Herne und wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Wahl der Mitglieder findet am Tag der Kommunalwahlen statt.
Der Integrationsrat besteht aus 23 Mitgliedern und setzt sich aus
Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen sowie alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herne, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Jede Wählerin/jeder Wähler hat eine Stimme.
Wahlberechtigt ist, wer
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
Wahlberechtigte Personen, die nicht in dem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können sich bis zum 12. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über ihre Wahlberechtigung zu führen.