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Städtische Dienststellen vom 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar für Publikumsverkehr geschlossen. Notdienste sind eingerichtet. Wahlbüro zu bestimmten Zeiten geöffnet.

Wahl zum Integrationsrat in Herne

Der Integrationsrat ist ein unabhängiges, demokratisches Gremium der Stadt Herne und wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Wahl der Mitglieder findet am Tag der Kommunalwahlen statt.

Der Integrationsrat besteht aus 23 Mitgliedern und setzt sich aus

  • 15 direkt gewählten, stimmberechtigten Mitgliedern und
  • 8 vom Rat der Stadt benannten Ratsmitgliedern mit Stimmrecht zusammen.

Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen sowie alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herne, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Jede Wählerin/jeder Wähler hat eine Stimme.

Wahlberechtigt ist, wer

  • nicht Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  • 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Herne ihre Hauptwohnung haben.

Wahlberechtigte Personen, die nicht in dem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können sich bis zum 12. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über ihre Wahlberechtigung zu führen.

Zur Seite des Herner Integrationsrates

2024-08-14