Unter Zivilschutz versteht man in der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen alle nicht-militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und Einrichtungen für das öffentliche Leben im Verteidigungs- oder Spannungsfall.
In Deutschland ist seit dem 1. Mai 2004 das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe http://www.bbk.bund.de
auf Bundesebene für den Zivilschutz zuständig. Das BBK ist damit auch verantwortlich für die Instandhaltung der 2.300 öffentlichen Zivilschutzbunker in Deutschland. Weitere Zuständigkeiten liegen bei den Ländern und Kommunen.
Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen
In Herne haben sich das DRK, der MHD, der ASB und das THW bereit erklärt, im Rahmen des Katastrophenschutzes bei der Abwehr von Großschadensereignissen ihr Potential zur Verfügung zu stellen. Die Organisationen übernehmen den Sanitäts- und Betreuungsdienst sowie die Logistik, die Räumung und den Bergungsdienst. Die Feuerwehr nimmt die Aufgabe des Brandschutzes wahr.
Für diese Beteiligung stellt der Bund finanzielle Mittel und Ausstattung bereit. So werden in Herne z.B. 24 Kraftfahrzeuge verschiedenster Art mit Bundesmitteln unterhalten.
Der Katastrophen- und Zivilschutz der Berufsfeuerwehr Herne ist als Abteilung 33/4 in den Vorbeugenden Brandschutz und Gefahrenschutz integriert. Zu den Aufgaben gehören neben den Pflichtaufgaben des Bundes die Erstellung des Gefahrenabwehrplanes für Großschadensereignisse. Im Gefahrenabwehrplan werden insbesondere das Alarmierungsverfahren, die Aufgabenverteilung und das Zusammenwirken aller an der Gefahrenabwehr beteiligten Stellen dargestellt.