Stadt Herne
Team Bildung und Teilhabe
E-Mail:
bildungundteilhabe@herne.de
Servicenummer : 0 23 23 / 16 - 33 99
JobCenter Herne
Team Bildung und Teilhabe
E-Mail:
jobcenter-herne.Bildung-und-Teilhabe@jobcenter-ge.de
Telefon: 0 23 25 / 63 70
Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung), Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld beziehungsweise Kinderzuschlag erhalten, soziale und kulturelle Teilhabe nur bis einschließlich 17 Jahre gegebenenfalls bei fehlenden finanziellen Möglichkeiten, die unten genannten Bedarfe aus eigenen Einkommen zu erbringen
Bei Leistung für Schule und Kita:
Kinder und Jugendliche, die eine Kita, allgemein- / berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
Was kann ich beantragen? | Was umfasst diese Leistung? | Wie kann ich die Leistungbeantragen und wo? | Wohin und für welchen Zeitraum wird BuT gezahlt? |
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persönlichen Schulbedarf | den Kauf von Heften, Stiften, Taschenrechner, Tornister et cetera | automatisch bei Bezug von SGB II / SGB XII-Leistungen, Asyl-Leistungen, per Antrag WG/KiZ beim Fachbereich Soziales KiZ-Bescheid |
in der Regel zum 1. August (1. Halbjahr) und zum 1. Februar (2. Halbjahr) auf ihr Konto (Februar 65 Euro / August 130 Euro) |
eintägige Ausflüge oder mehrtägige Fahrten der Schule / Kita | die tatsächlichen Kosten ohne Taschengeld | durch Vorlage einer Bescheinigung der Schule oder Kita beim JobCenter/Fachbereich Soziales Per Vollmacht durch einige Schulen/Kitas KiZ-Bescheid |
in der Regel an die Schule/Kita bei Fälligkeit |
Kosten des gemeinsamen Mittagessen in der Schule/Kita | die tatsächlichen Kosten | durch Vorlage einer Bescheinigung der Schule oder Kita beim JobCenter/Fachbereich Soziales Per Vollmacht durch einige Schulen/Kitas und der OGS Träger KiZ-Bescheid |
in der Regel für die Dauer der Bewilligung der Grundleistung beziehungsweise Dauer Kita-/Schuljahr an den Anbieter des Mittagessens |
Schülerbeförderung | Eigenanteil am Schoko-Ticket nach der Schülerfahrtkostenverordnung, gegebenenfalls auch volle notwendige Kosten | Vorlage des Bescheides des Schulverwaltungsamtes gem. Schülerfahrtkostenverordnung sowie Beleg über die Kosten der Schülerbeförderung KiZ-Bescheid | in der Regel für die Dauer der Bewilligung der Grundleistung auf Ihr Konto |
außerschulische Lernförderung | Kosten für eine geeignete außerschulische Förderung, wenn die wesentlichen schulischen Ziele nicht erreicht werden | per Antrag beim JobCenter/FB Soziales mit Bescheinigung der Schule über Notwendigkeit der Förderung sowie Bescheinigung des Anbieters der Lernförderung über die Teilnahme/Anmeldung. KiZ-Bescheid | in der Regel ab Antragstellung für die Dauer der Bewilligung der Grundleistung an den Anbieter beziehungsweise für das laufende Schuljahr |
soziale und kulturelle Teilhabe nur bis einschließlich 17 Jahre! | maximal 15 Euro/monatlich pauschal für die Teilnahme an künstlerischem Unterricht, Freizeiten oder für Aktivitäten im Bereich Sport, Spiel, Geselligkeit und Ausrüstung | per Bescheinigung über die Teilnahme und Kosten beim JobCenter/Fachbereich Soziales KiZ-Bescheid |
in der Regel für die Dauer der Bewilligung der Grundleistung an Sie beziehungsweise den Anbieter |
Die von Ihnen benötigten Anträge haben wir Ihnen zusammengestellt. Für nähere Informationen zum Bildungspaket wenden Sie sich bitte an Ihre(n) SachbearbeiterIn im JobCenter/Fachbereich Soziales.