Nach dem es in den Jahren 2021 und 2022 der Bund und die Länder über die Vereinbarung zur Umsetzung des "Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" beschlossen hatten, hat das Land Nordrhein-Westfalen mit „Ankommen und Aufholen“ ein Folgeprogram aufgelegt. Das Programm fördert den Abbau von Lernrückständen und Aufholbedarfen in Folge der Corona-Pandemie. Die Stadt Herne verantwortet dabei die Umsetzung der Programmsäule „Extra-Geld“. 40 % der Gesamtfördersumme werden dazu auf die Schulen verteilt. Die Schulen können damit in eigener Verantwortung Projekte umsetzten, die dem Zuwendungszweck dienen. Die verbleibenden 60 % verbleiben als Schulträgerbudget. Dieses dient der Sicherung und Schaffung ggf. auch schulübergreifender lokaler und regionaler beziehungsweise schulträgerbezogener Angebote zur Aufarbeitung von fachlichen und psychosozialen Lernrückständen und Aufholbedarfen in Kooperationen mit externen Bildungsanbietern. Dazu hat die Stadt Herne eine Richtlinie veröffentlicht. Sollten Sie mit Mitteln des Schulträgerbudgets Angebote im Sinne der Förderrichtlinie umsetzten wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Christian Kattenbeck
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Jana Wensing
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