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Ratsinformationssystem

Auszug - Änderung von ortsrechtlichen Bestimmungen hier: Satzung für das Jugendamt der Stadt Herne - Antrag der DIE LINKE.Ratsgruppe vom 04.02.2008 -  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 26.02.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:56 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2008/0119 Änderung von ortsrechtlichen Bestimmungen
hier: Satzung für das Jugendamt der Stadt Herne
- Antrag der DIE LINKE.Ratsgruppe vom 04.02.2008 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Andreas Ixert
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie
Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd   
 
Beschluss

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt lehnt es mit 57 Stimmen gegen 4 Stimmen ab, die Satzung für das Jugendamt der Stadt Herne, § 4, Absatz 4 a (Mitglieder des Jugendhilfeausschusses), wie folgt zu ändern:

 

"(4) a)          Fraktionen und Gruppen, die im Jugendhilfeausschuss nicht durch ein stimmberechtigtes Mitglied vertreten sind, sind berechtigt, ein Ratsmitglied oder eine sachkundige Bürgerin / einen sachkundigen Bürger, die / der dem Rat angehören kann, als beratendes Mitglied zu benennen."