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Beschluss |
Beschluss:
Der Rat der Stadt lehnt es mit 57 Stimmen gegen 4 Stimmen ab, die Satzung für das Jugendamt der Stadt Herne, § 4, Absatz 4 a (Mitglieder des Jugendhilfeausschusses), wie folgt zu ändern:
"(4) a) Fraktionen und Gruppen, die im Jugendhilfeausschuss nicht durch ein stimmberechtigtes Mitglied vertreten sind, sind berechtigt, ein Ratsmitglied oder eine sachkundige Bürgerin / einen sachkundigen Bürger, die / der dem Rat angehören kann, als beratendes Mitglied zu benennen."