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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0119  

Betreff: Änderung von ortsrechtlichen Bestimmungen
hier: Satzung für das Jugendamt der Stadt Herne
- Antrag der DIE LINKE.Ratsgruppe vom 04.02.2008 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Andreas Ixert
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie
Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
26.02.2008 
des Rates der Stadt abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Herne beschließt, die Satzung für das Jugendamt der Stadt Herne, § 4, Absatz 4 a (Mitglieder des Jugendhilfeausschusses), wie folgt zu ändern:

 

"(4) a)          Fraktionen und Gruppen, die im Jugendhilfeausschuss nicht durch ein stimmberechtigtes Mitglied vertreten sind, sind berechtigt, ein Ratsmitglied oder eine sachkundige Bürgerin / einen sachkundigen Bürger, die / der dem Rat angehören kann, als beratendes Mitglied zu benennen."

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Mit der Änderung der Gemeindeordnung des Landes NRW werden Gruppen den Fraktionen in den Räten der Städte gleichgestellt. Dies sollte analog auch in den Satzungen der Stadt Herne geschehen.