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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt, die Satzung für das Jugendamt der Stadt Herne, § 4, Absatz 4 a (Mitglieder des Jugendhilfeausschusses), wie folgt zu ändern:
"(4) a) Fraktionen und Gruppen, die im Jugendhilfeausschuss nicht durch ein stimmberechtigtes Mitglied vertreten sind, sind berechtigt, ein Ratsmitglied oder eine sachkundige Bürgerin / einen sachkundigen Bürger, die / der dem Rat angehören kann, als beratendes Mitglied zu benennen."
Sachverhalt:
Mit der Änderung der Gemeindeordnung des Landes NRW werden Gruppen den Fraktionen in den Räten der Städte gleichgestellt. Dies sollte analog auch in den Satzungen der Stadt Herne geschehen.