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Ratsinformationssystem

Auszug - Festlegung der Wertgrenzen für den Ausweis von Investitionsmaßnahmen im Neuen Kommunalen Haushalt  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 26.02.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:56 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2008/0095 Festlegung der Wertgrenzen für den Ausweis von Investitionsmaßnahmen im Neuen Kommunalen Haushalt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Dudda, Christian/Fischer, Wolfgang
Federführend:Büro Dezernat II Bearbeiter/-in: Karbowski, Brigitte
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen in den Teilfinanz-plänen des neuen kommunalen Haushaltes ab 2009 nach § 4 Abs. 4 Satz 2 GemHVO wird für die Stadt Herne festgelegt:

 

a)      für Baumaßnahmen, den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, den Erwerb von Finanzanlagen

 

auf 50.000 € Gesamtauszahlungsbedarf

 

b)      für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen und immateriellen

     Vermögensgegenständen

 

      auf 50.000 € Gesamtauszahlungsbedarf

 

Für den Fall a) bezieht sich die Wertgrenze auf die Gesamtsumme der Auszahlungen über die gesamte Laufzeit der Maßnahme (die Summe aller Auszahlungsarten über alle Planjahre zuzüglich der bisher bereitgestellten Mittel).

 

Für den Fall b) orientiert sich die Wertgrenze an der Summe der Auszahlungen des Planjahres (die Summe aller Auszahlungsarten für das Planjahr), da diese Maßnahmen im Planjahr abgeschlossen werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, alle Investitionsmaßnahmen, die diese Wertgrenzen überschreiten, im Haushaltsplan separat auszuweisen. Alle anderen Maßnahmen werden in der Übersicht über die Investitionsmaßnahmen bei den Teilfinanzplänen wie eine separate Maßnahme „ unterhalb der Wertgrenze“ abgebildet.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

59

dagegen:

--

Enthaltung:

3