|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Schubeus beantragt, die in § 17 Abs. 5 der Hauptsatzung geregelte Höchstzahl der Fraktionssitzungen auf „50“ zu beschränken.
Frau Beuermann stellt den Antrag, § 2 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung um den Halbsatz „und je ein Mitglied der im Rat vertretenen Gruppen“ zu erweitern.
Der Antrag von Herrn Schubeus wird mit 59 Stimmen gegen 3 Stimmen, der Antrag von Frau Beuermann mit 58 Stimmen gegen 4 Stimmen abgelehnt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt:
v
die
4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne vom 16.12.2002 ‑ Hauptsatzung –
(Anlage 1) einschließlich der Änderung, dass in § 17 Absatz 5 das Wort
„festgelegt“ durch das Wort „beschränkt“ ersetzt wird.
v
die
1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Herne vom 12.12.2006 ‑ Zuständigkeitsordnung –
(Anlage 2)
v
die
1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Herne, seine
Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 12.12.2006
– Geschäftsordnung – (Anlage 3)
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
58 |
dagegen: |
-- |
Enthaltung: |
4 |