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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Stadterneuerung, Beschluss zu den im Rahmen der Betroffenenbeteiligung und der Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf des integrierten Handlungskonzepts "Wanne-Süd" | 2015/0678 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Stadterneuerung Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes Wanne-Süd und Beschluss zur Festlegung des Gebiets Soziale Stadt "Wanne-Süd" | 2015/0680 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Herne beschließt das als Anlage 1 beigefügte „Integriertes Handlungskonzept Wanne-Süd“ (Stand September 2015).
2. Auf der Grundlage des in Ziffer 1 genannten integrierten Handlungskonzepts legt der Rat der Stadt Herne das Gebiet Soziale Stadt „Wanne-Süd“ gemäß § 171 e Baugesetzbuch fest.
Die Grenzen des Gebiets sind in der diesem Beschluss als Anlage 2 beigefügten Planzeichnung zeichnerisch dargestellt.
Anlagen: 1. „Integriertes Handlungskonzept Wanne-Süd“ (Stand September 2015) 2. Planzeichnung „Soziale Stadt Wanne-Süd“ – Grenze des Soziale Stadt-Gebiets „Wanne-Süd“ gemäß § 171 e Baugesetzbuch“
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05.11.2015 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Herne beschließt das als Anlage 1 beigefügte „Integriertes Handlungskonzept Wanne-Süd“ (Stand September 2015).
2. Auf der Grundlage des in Ziffer 1 genannten integrierten Handlungskonzepts legt der Rat der Stadt Herne das Gebiet Soziale Stadt „Wanne-Süd“ gemäß § 171 e Baugesetzbuch fest.
Die Grenzen des Gebiets sind in der diesem Beschluss als Anlage 2 beigefügten Planzeichnung zeichnerisch dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
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19.11.2015 - Bezirksvertretung Eickel | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Rat der Stadt Herne folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Herne beschließt das als Anlage 1 beigefügte „Integriertes Handlungskonzept Wanne-Süd“ (Stand September 2015).
2. Auf der Grundlage des in Ziffer 1 genannten integrierten Handlungskonzepts legt der Rat der Stadt Herne das Gebiet Soziale Stadt „Wanne-Süd“ gemäß § 171 e Baugesetzbuch fest.
Die Grenzen des Gebiets sind in der diesem Beschluss als Anlage 2 beigefügten Planzeichnung zeichnerisch dargestellt.
Anlagen: 1. „Integriertes Handlungskonzept Wanne-Süd“ (Stand September 2015) 2. Planzeichnung „Soziale Stadt Wanne-Süd“ – Grenze des Soziale Stadt-Gebiets „Wanne-Süd“ gemäß § 171 e Baugesetzbuch“
Anmerkung der Schriftführung: Die von Frau Riemer und Frau Schmücker vorgestellte Präsentation wird der Niederschrift im Ratsinformationssystem als Anlage hinzugefügt. Abstimmungsergebnis:
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24.11.2015 - Haupt- und Personalausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Herne beschließt das als Anlage 1 beigefügte „Integriertes Handlungskonzept Wanne-Süd“ (Stand September 2015).
2. Auf der Grundlage des in Ziffer 1 genannten integrierten Handlungskonzepts legt der Rat der Stadt Herne das Gebiet Soziale Stadt „Wanne-Süd“ gemäß § 171 e Baugesetzbuch fest.
Die Grenzen des Gebiets sind in der diesem Beschluss als Anlage 2 beigefügten Planzeichnung zeichnerisch dargestellt.
Anlagen: 1. „Integriertes Handlungskonzept Wanne-Süd“ (Stand September 2015) 2. Planzeichnung „Soziale Stadt Wanne-Süd“ – Grenze des Soziale Stadt-Gebiets „Wanne-Süd“ gemäß § 171 e Baugesetzbuch“
Abstimmungsergebnis:
Hinweis der Schriftführung:
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01.12.2015 - Rat der Stadt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Herne beschließt das als Anlage 1 beigefügte „Integriertes Handlungskonzept Wanne-Süd“ (Stand September 2015).
2. Auf der Grundlage des in Ziffer 1 genannten integrierten Handlungskonzepts legt der Rat der Stadt Herne das Gebiet Soziale Stadt „Wanne-Süd“ gemäß § 171 e Baugesetzbuch fest.
Die Grenzen des Gebiets sind in der diesem Beschluss als Anlage 2 beigefügten Planzeichnung zeichnerisch dargestellt.
Anlagen: 1. „Integriertes Handlungskonzept Wanne-Süd“ (Stand September 2015) 2. Planzeichnung „Soziale Stadt Wanne-Süd“ – Grenze des Soziale Stadt-Gebiets „Wanne-Süd“ gemäß § 171 e Baugesetzbuch“
Abstimmungsergebnis:
Hinweis der Schriftführung:
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Ö 3 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 - LIDL-Discountmarkt Holsterhauser Straße, Stadtbezirk Eickel Abschluss des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 | 2015/0677 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Sachstandsbericht zur Quartiersentwicklung Albert-Schweitzer-Carré | 2015/0679 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Anfrage: Halteverbotszone Hordeler Straße | 2015/0761 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Veräußerung von Wohnhäusern und einem Grundstück in den Bezirken Wanne und Eickel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||